Alle Storys
Folgen
Keine Story von Sport-Toto-Gesellschaft mehr verpassen.

Sport-Toto-Gesellschaft

Zur Kündigung des Zahlenlotto-Vertrags durch die Loterie Romande

Basel (ots)

Aufgrund eines Vertrages von 1969 betreibt die
Sport-Toto-Gesellschaft (STG) das Zahlenlotto in der ganzen Schweiz.
Seit 1992 geschieht dies auf einer von Basel aus gesteuerten
Informatik-Plattform mit einem Master-Rechenzentrum in Basel und
einem weiteren Rechenzentrum in Lausanne. Das System und beide
Rechenzentren gehören der STG. Die STG trägt die Systemverantwortung.
Die Partnergesellschaften des Schweizerischen Zahlenlottos  haben
in einem gemeinsamen Projekt in den Jahren 1997-1999 neue
Möglichkeiten geprüft, die online-Spiele gesamtschweizerisch auf
einer einzigen, gemeinsam betriebenen Plattform zu vermarkten. Das
Projekt musste wegen separatistischer Bestrebungen der Loterie
Romande abgebrochen werden.
Während der Projektarbeiten baute die Loterie Romande eine eigene
separate online-Plattform für regionale Spiele in der Westschweiz
aus. Sie beanspruchte in der Folge, aus dem bisherigen
gemeinschaftlichen Betrieb des Zahlenlottos auszuscheren und die
Informatik sowohl für das Zahlenlotto als auch für ihre eigenen
regionalen Spiele in eine eigene autonome Plattform zu integrieren.
Die Loterie Romande versucht seit Juni 1999, dieses Ziel durch ein
Schiedsgerichtsverfahren zu erreichen, ohne den Lottovertrag von 1969
kündigen zu müssen. Der Lottovertrag ist jederzeit auf das Ende des
folgenden Kalenderjahres kündbar.
ILL, SEVA und STG haben sich dem Separatismus der Loterie Romande
widersetzt, weil die Entwicklung gesamtschweizerischer online-Spiele
auf zwei separaten Plattformen in Zukunft schwieriger sein wird als
auf einer einzigen gemeinschaftlichen Plattform. Die Schweiz ist
weltweit das einzige Land, in dem eine bisher gemeinschaftliche
Lotterie-Logistik in regional autonome Teile aufgespaltet wird.
Der bisherige gemeinschaftliche Logistikbetrieb schloss die
Eigeninitiative der angeschlossenen Lotteriegesellschaften keineswegs
aus und verunmöglicht auch nicht die selbständige Vermarktung
regionaler Spiele durch die angeschlossenen Partnergesellschaften.
Für gesamtschweizerisch angebotene Spiele wie das Zahlenlotto ist die
gemeinsame Plattform ein Vorteil.
ILL, SEVA und STG haben sich demgemäss konsequent auf den
Standpunkt gestellt, dass die Betriebsspaltung wegen ihrer
tiefgreifenden Folgen für die Struktur des Lotteriewesens und die
verschiedenen Benefiziare (Kantone, Sportorganisationen) nur aufgrund
einer Kündigung des geltenden Vertrags und anschliessender neuer
Verhandlungen möglich ist. In diesen Verhandlungen stehen nicht nur
technische Aspekte der Logistik, sondern organisatorische und
wirtschaftliche Fragen sowie die Strukturen des Lotteriewesens
insgesamt zur Debatte. Ein Schiedsgerichtsverfahren ist nicht der Ort
hiefür.
Das Schiedsgericht hat diesen Standpunkt von ILL, SEVA und STG
vollumfänglich geschützt und der Loterie Romande drei Viertel der
Prozesskosten auferlegt. Im Gegensatz zur Pressemitteilung der
Loterie Romande vom 1.5.2001 hat das Schiedsgericht nicht die
Vertragskündigung empfohlen. Eine solche Empfehlung stünde dem
Schiedsgericht auch gar nicht an. ILL, SEVA und STG haben die Loterie
Romande am frühen Morgen des 30.4.2001 anfragen lassen, ob die
Loterie Romande einverstanden sei, die Oeffentlichkeitsarbeit in den
Schoss der Zahlenlotto-Gesellschaft zu legen, in welcher die Parteien
ja noch während geraumer Zeit verbunden bleiben.
Statt den Partnergesellschaften zu antworten hat die Loterie
Romande am 1.5. ihre Kündigung sowie eine Reihe polemischer Vorwürfe
direkt an die Medien kommuniziert. ILL, SEVA und STG haben die
Kündigung aus den Medien erfahren. Der Vorgang ist bezeichnend für
die in der Vergangenheit zunehmend schwieriger gewordene
Partnerschaft mit der Loterie Romande.
Die im ersten Pressecommuniqué von der Loterie Romande enthaltene
Polemik an die Adresse der Sport-Toto-Gesellschaft ist unbegründet.
ILL, SEVA und STG werden sich anfangs nächster Woche gemeinsam zu den
Folgen der Vertragskündigung äussern.

Kontakt:

Präsident ILL:
Regierungsrat Rolf Ritschard, Solothurn
Tel. +41 32 627 28 22, Fax +41 32 627 29 82

Präsident SEVA:
Peter Schmid, Münchenbuchsee
Tel. +41 31 869 11 80, Fax +41 31 869 55 08

Präsident STG:
Regierungsrat Jörg Schild, Basel
Tel. +41 61 267 71 71, Fax +41 61 267 61 30
[ 023 ]