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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Vernehmlassung zur Einführung des digitalen Fahrtschreibers in der Schweiz

Bern (ots)

Der mechanische Fahrtschreiber, der die Arbeits-,
Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und 
-führerinnen aufzeichnet, soll durch ein neues digitales, gegen 
Manipulationen besser gesichertes System ersetzt werden. Damit führt 
die Schweiz das gleiche System wie die EU-Staaten ein. Das UVEK 
startet bei den Kantonen und weiteren mitinteressierten Stellen eine 
Vernehmlassung zu den geplanten Verordnungsanpassungen, welche 
voraussichtlich in der ersten Hälfte 2006 in Kraft treten werden.
Kontrollgerätkartenregister (KOGER) / Kontrollgerätkarten
Beim KOGER handelt es sich um ein vom Bund geführtes EDV-System, das 
die Grundlage für die Erteilung der vier Kontrollgerätkarten 
(Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarte) schafft. Es 
speichert die Daten dieser Karten und unterstützt die 
Kontrolltätigkeit der in- und ausländischen Kontrollbehörden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung sowie die Verwendung der 
Kontrollgerätkarten werden in der Verordnung über die Arbeits- und 
Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen 
(ARV 1) geregelt.
Strassen- und Betriebskontrollen
Die Umstellung von der bisherigen mechanischen auf die elektronische 
Datenaufzeichnung hat für die Fahrer, Unternehmungen, Werkstätten 
und Kontrollbehörden zahlreiche Änderungen zur Folge (z. B. bei der 
Datenerfassung, der Datenaufbewahrung und dem Datenaustausch). Die 
Kontrollen auf der Strasse und bei den Transportunternehmungen 
werden durch die neue Technik effizienter, was sowohl dem 
Arbeitnehmerschutz als auch der Strassenverkehrssicherheit zu Gute 
kommt.
Anpassung der Arbeitszeitregelung an das EG-Recht
Namentlich im internationalen Verkehr ist es wichtig, dass alle 
Transportunternehmungen den gleichen Wettbewerbsbedingungen 
unterliegen. Die Vorschriften in Bezug auf die wöchentliche 
Arbeitszeit und die Arbeitspausen sind dabei ein bedeutsamer Faktor 
und sollen aus diesem Grund dem EG-Recht angeglichen werden.
Die heute gestartete Vernehmlassung bei den Kantonen und 
interessierten Organisationen läuft bis am 28. Februar 2005.
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91
Weitere Informationen: 
http://www.astra.admin.ch/html/de/news/news/vernehmlassungen.php

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