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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Wohnsitzstaat ist massgebend zum Erwerb des Führerausweises

Bern (ots)

Wer in der Schweiz wohnt und im Ausland einen
Führerausweis erwirbt, macht sich strafbar, wenn er ihn in der 
Schweiz benutzt, ohne mindestens ein Jahr lang im Ausland gewohnt zu 
haben.
Im Artikel der SonntagsZeitung vom 22. August 2004 (Schweizer lernen 
im Osten Auto fahren - für 1500 Franken) lässt sich ein Schweizer 
Anbieter einer Fahrschulvermittlung fürs Ausland dahingehend 
zitieren, dass sein Angebot der Legalität entspreche. Das Bundesamt 
für Strassen präzisiert diese Aussage wie folgt: Legal ist die 
Verwendung eines im Ausland erworbenen Führerausweises in der 
Schweiz nur dann, wenn der Fahrschüler sich mindestens ein Jahr lang 
im entsprechenden Fahrschulland aufhielt.
Das Angebot zum Erwerb eines ausländischen Fahrausweises spiegelt 
allfälligen Interessenten eine günstige Lösung vor, die in der 
Realität jedoch in der Schweiz mit einer Strafanzeige geahndet wird. 
Zum einen muss der Lenker, der im kantonalen Strassenverkehrsamt 
mittels einer Falschaussage über seine Aufenthaltsdauer die 
Umschreibung des Ausweises vollziehen lässt, mit harten Sanktionen 
rechnen. Zum anderen werden aber ebenfalls Lenker bestraft, die den 
unter Umgehung erworbenen ausländischen Ausweis in der Schweiz 
benutzen, ohne diesen umschreiben zu lassen.
Einem Gesuchsteller darf nur im Wohnsitzstaat ein Führerausweis 
ausgestellt werden. Auf die Geltendmachung des Wohnsitzprinzips wird 
nur dann verzichtet, wenn der Gesuchsteller seinen einjährigen 
Aufenthalt im Ausland belegen kann.
Bundesamt für Strassen ASTRA
Informationsdienst
Auskünfte: 
Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91, heute 
Freitag, von 8.30-12.00 Uhr

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