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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik: Errichtung eines Bewertungssystems für die Massnahmen

Bern (ots)

Bei der Ausgestaltung der neuen
Verkehrssicherheitspolitik des Bundes wurde ein weiterer Schritt 
getan. Das Bundesamt für Strassen hat einen Entwurf von 
Bewertungskriterien und methoden für die spätere Auswahl von 
Massnahmen präsentiert. Gleichzeitig hat es eine provisorische 
Liste 
von Massnahmenideen zur Zielerreichung vorgelegt. Die 
Stossrichtungen der zu prüfenden Ideen betreffen das Verhalten der 
Verkehrsteilnehmenden, die Strasseninfrastruktur und die Fahrzeuge. 
Das Bewertungssystem ermöglicht die Fertigstellung der Arbeiten, 
d.h. die Beschreibung und die Auswahl der Massnahmen, die dem 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bis Ende 
2004 unterbreitet werden sollen.
Die vierte Etappe des partizipativen Prozesses ist dem 
Bewertungssystem gewidmet. Gleichzeitig sind Ideen für Massnahmen 
gesammelt worden, mit denen das Sicherheitsziel – bis 2010 weniger 
als 300 Tote und weniger als 3000 Schwerverletzte auf der Strasse – 
erreicht werden soll.
Genauigkeit und Differenziertheit des Bewertungssystems
Das Bewertungssystem dient dazu, die einzelnen Massnahmen und die 
ihre Auswirkungen zu beschreiben und zu vergleichen. Es handelt 
sich daher um ein grundlegendes Instrument für die Auswahl der 
Massnahmen im Herbst 2004. Die Massnahmen können in zwei Kategorien 
unterteilt werden:
  • Sicherheitsmassnahmen mit direkten Auswirkungen auf Anzahl, Art und Folgen der Unfälle;
  • Basismassnahmen ohne direkte Auswirkungen, die aber das nötige Umfeld schaffen, damit die Sicherheitsmassnahmen ihre volle Wirkung entfalten können (Forschung, Statistik, Planung usw.).
Hinsichtlich der Sicherheitsmassnahmen werden folgende 
Bewertungskriterien vorgeschlagen:
  • potenzielle Nützlichkeit (Verringerung der Zahl der Unfallopfer)
  • Kosten- bzw. Nutzen-Wirksamkeit
  • Umsetzbarkeit (Wahrscheinlichkeit, dass eine Massnahme rasch und einfach umgesetzt werden kann)
  • Einfluss auf die individuelle Entscheidungsmöglichkeit
  • Schutz der unverschuldet und besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer
  • Vereinbarkeit mit den übrigen Zielen der Bundespolitik.
Ideenliste immer noch provisorisch
Die aktuelle Ideenliste ist nicht abschliessend. Sie wurde aus 
Vorschlägen von Fachgruppen zusammengestellt. Die Stossrichtungen 
sind die folgenden:
  • Menschliches Fehlverhalten ist die wichtigste Unfallursache. Die Verkehrsteilnehmenden müssen darum besser ausgebildet und fortlaufend weitergebildet und sensibilisiert werden.
  • Die grosse Zahl an Verhaltensregeln wird für die Verkehrsteilnehmenden immer unübersichtlicher. Die Verkehrsregeln müssen vereinfacht werden, um sie für alle verständlicher zu machen.
  • Die Strasseninfrastruktur kann noch verbessert werden. So sollen zum Beispiel potenzielle Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte saniert werden. - Die Fahrzeuge sollen primär durch internationale Normen sicherer gemacht werden. Damit wird ein Schweizer Alleingang vermieden, und auch die ausländischen Fahrzeuge werden sicherer. Geprüft werden aber auch zusätzliche Anforderungen nur für Schweizer Fahrzeuge (Vorrichtungen an Lastwagen zur Verhinderung von Unfällen im toten Winkel, Einbau eines Unfalldatenaufzeichnungsgerätes usw.).
Der Abschluss des partizipativen Prozesses zur 
Politikformulierung umfasst demnach die Beschreibung, die Bewertung 
und die Auswahl derumzusetzenden Massnahmen. Der Vorschlag für die 
neue Strassen- Verkehrssicherheitspolitik soll Ende 2004 dem 
eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation unterbreitet werden.
ASTRA   
Bundesamt für Strassen
Pressedienst
Weitere Auskünfte: Informationsdienst des Bundesamtes für Strassen: 
Tel. 031 324 14 91/www.astra.admin.ch

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