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Bundesamt für Strassen ASTRA

Widerhandlungen im Strassenverkehr nehmen weiter zu

Bern (ots)

Auch im vergangenen Jahr hat die Zahl der Verstösse
im Strassenverkehr wieder zugenommen. Dies zeigt die Statistik der
Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (ADMAS) 2001, die das
Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht hat.
Gesamtschweizerisch wurden 60003 Führerausweisentzüge und 52486
Verwarnungen verzeichnet. Die Zahl der Entzüge wegen
Geschwindigkeitsübertretungen nahm dabei um 12,3 Prozent, jene wegen
Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) um 7,9 Prozent zu.
Das Bundesamt für Strassen musste im letzten Jahr 52486
Verwarnungen und 60003 Führerausweisentzüge, die von den Kantonen
gegen fehlbare Motorfahr-zeugführerinnen und -führer ausgesprochen
wurden, in das Register der Administrativmass-nahmen (ADMAS)
aufnehmen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von
9,6 respektive 11,6 Prozent. Auch im vergangenen Jahr wurden diese
Massnahmen vorwiegend wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen verfügt
(69,5 Prozent der Verwarnungen und 47,8 Prozent der Ausweisentzüge).
An zweiter Stelle folgen bei den Verwarnungen die Unaufmerksamkeit
(11 Prozent der erfassten Meldungen) und die Missachtung des
Vortritts (in 10,2 Prozent).
Insgesamt kam es wegen Geschwindigkeitsübertretungen zu 28669
Führerausweisentzügen, was einer Zunahme von 12,3 Prozent entspricht.
Die Zahl der Entzüge wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ)
stieg daneben um 7,9 Prozent auf 17006. 1115 Trunksüchtige mussten
ihren Ausweis unbefristet abgeben (+ 21.1 Prozent). Der Ausweis
musste infolge Medikamentenmissbrauch oder Drogenkonsum in 495 Fällen
(Vorjahr 383) warnungshalber entzogen werden (+ 29.2 %). Die Zahl der
Drogensüchtigen, die ihren Ausweis auf unbestimmte Zeit abgeben
mussten, ist ebenfalls gestiegen (986 Entzüge oder + 12.3 %). Eine
Umfrage bei den kantonalen und städtischen Polizeikorps hat dabei
ergeben, dass diese Zunahmen insgesamt unabhängig der
Kontrollintensität festzustellen sind.
Bundesgerichtspraxis zeigt Wirkung
Die im Weiteren zu verzeichnende Zunahme der Sicherungsentzüge bei
Trunksucht (+ 21 Prozent) ist nebst dem effizienteren Vorgehen der
Polizei bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch auf eine
Praxisänderung des Bundesgerichts zurückzuführen, die auf einen
Antrag des ASTRA hin eingeführt wurde. Demnach muss eine
Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden, wenn eine Person beim
ersten FiaZ mehr als 2,5 Promille Alkohol im Blut hat, bzw. bei einem
Rückfall mehr als 1,6 Promille.

Kontakt:

UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Pascal Blanc
Bereich Zulassung, Haftpflicht, Strafen im Bundesamt für Strassen
Tel. +41/31/323'42'54
E-Mail: pascal.blanc@astra.admin.ch

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