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Eidg. Finanzkontrolle

EFK: LSVA: Bessere Kontrollen gegen Abgabe-Schwindel

Bern (ots)

04. Apr 2003 (EZV) Um Missbräuchen bei der Entrichtung
der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu begegnen, 
werden an 14 Standorten auf Schweizer Autobahnen im Laufe dieses 
Jahres insgesamt 21 Kontrollanlagen installiert.
Die LSVA ist vor gut zwei Jahren eingeführt worden. Besteuert werden 
in- und ausländische Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 
dreieinhalb Tonnen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach zulässigem 
Gesamtgewicht, gefahrenen Kilometern sowie Schadstoffausstoss. Bei 
inländischen Lastwagen werden die in der Schweiz gefahrenen 
Kilometer mit einem elektronischen Gerät automatisch erfasst. Der 
Chauffeur hat einzig den mitgeführten Anhänger darin zu deklarieren 
(Kennzeichen, zulässiges Gewicht). Bei ausländischen Lastwagen ist 
dieses Gerät nicht obligatorisch. Die Datenerfassung erfolgt deshalb 
meistens manuell. Bei ihrer Einreise in die Schweiz geben die 
Chauffeure den Kilometerstand und das Gewicht des mitgeführten 
Anhängers mittels einer Identifikationskarte in ein 
Abfertigungsterminal ein. Bei ihrer Ausreise aktualisieren sie den 
Kilometerstand und rechnen die LSVA bar oder mittels Tankkarten am 
Grenzübergang ab.
Immer wieder kommt es vor, dass bei der zurückgelegten Distanz oder 
den Anhängerdaten falsche Angaben gemacht werden, um bei der Abgabe 
zu sparen. Die Eidgenössische Zollverwaltung, welche die LSVA 
erhebt, verstärkt nun die Kontrollen mit 21 Kontrollanlagen, die sie 
auf den Schweizer Autobahnen im Laufe dieses Jahres installieren 
lässt. Auf massiven Stahlkonstruktionen montierte Laserscanner und 
Infrarotkameras erfassen die Kennzeichen der durchfahrenden 
Lastwagen. Die Daten werden elektronisch an die Kontrollzentrale in 
Bern übermittelt und dort plausibilisiert.
Widerhandlungen, die ausländische Fahrzeuge betreffen, werden von 
der Zollverwaltung an der Grenze geahndet. Widerhandlungen, die 
inländische Fahrzeuge betreffen, meldet die Zollverwaltung den 
zuständigen kantonalen Behörden. Die Mindestbusse beträgt 100 
Franken.
Personenwagen werden nicht erfasst, und auch 
Geschwindigkeitsmessungen lassen sich mit den Kontrollanlagen nicht 
durchführen.
Die Gesamtkosten für die neuen Kontrollanlagen betragen 25 Millionen 
Franken.
Auskunft zu den Kontrollanlagen erteilen: 
Erich Burkhalter, Chef Sektion LSVA 4, Gutenbergstrasse 50, 3003 
Bern, Telefon 031/323 07 82,  erich.burkhalter@ezv.admin.ch 
Jürg Marolf, Stv. Chef Sektion LSVA 4, Gutenbergstrasse 50, 3003 
Bern, Telefon 031/324 49 80,  juerg.marolf@ezv.admin.ch
Diese Medienmitteilung können Sie zusammen mit den Bildern im 
Internet unter www.zoll.admin.ch/d/medien/2003/lsva.zip 
herunterladen.
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
http://www.zoll.admin.ch

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