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Eidg. Zollverwaltung

Änderung der Taraverordnung per 1. Januar 2002

Bern (ots)

Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung eine
Änderung der Taraverordnung auf den 1. Januar 2002 erlassen. Neue
Verpackungstechnologien sowie Verlagerungen bei den verschiedenen
Verkehrsarten machten eine Anpassung der im Wesentlichen aus den
Sechzigerjahren stammenden Verordnung notwendig.
In die Schweiz eingeführte Waren werden grundsätzlich nach dem
Bruttogewicht verzollt. Die Taraverordnung enthält detaillierte
Bestimmungen zur Bruttoverzollung, welche zum Ziel haben, allfällige
Missbräuche und Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Unverpackte Waren oder Waren, deren Verpackung keinen genügenden
Schutz gegen Transportschäden bietet, unterliegen einem
Gewichtszuschlag. Dabei war die Verpackung bislang nach den
Anforderungen zu beurteilen, die im internationalen Eisenbahnverkehr
gestellt werden, auch wenn die Waren z. B. im Strassenverkehr
eingeführt wurden. Neu wird die Verpackung nach den Anforderungen der
betreffenden jeweiligen Transportart beurteilt.
Zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten bei der Verzollung von Waren
in aussergewöhnlich schweren Verpackungen besteht die Möglichkeit,
die Waren  nach dem Nettogewicht zuzüglich eines Zuschlags statt nach
dem tatsächlichen Bruttogewicht zu verzollen. Diese Verzollungsart
war bisher jedoch auf bestimmte Zollämter beschränkt. Neu ist dies
bei allen Hauptzollämtern möglich.

Kontakt:

Roman Bisaz, Eidg. Oberzolldirektion (OZD), Tel. +41 31 322 65 09,
Peter Krauer, OZD, Tel. +41 31 322 67 10

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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