Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Alkoholverwaltung mehr verpassen.

Eidg. Alkoholverwaltung

Neukonzeption des Brennereiwesens

Bern (ots)

Aufwand für Landwirt/innen reduziert - Kontrolle einfacher
Die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) hat in
Zusammenarbeit mit Verbänden und Betroffenen eine neue Regelung für
die Kontrolle der landwirtschaftlichen Brennereien erarbeitet. Das
in Fachkreisen als neoBRava bekannte Projekt wird ab 1. Juli 2002
umgesetzt.
Das wichtigste Ziel des Neukonzepts ist die administrative
Vereinfachung sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch die
Verwaltung. Folgende Punkte wurden dabei überarbeitet:
- Die Zahl der Leiter/innen der Brennereiaufsichtsstellen    
     (Bastleiter/innen) wird vermindert.    
   - Formulare sind einfacher und übersichtlicher.    
   - Die Vorgaben bei der Begrenzung der steuerfreien        
     Eigenbedarfsmenge an Spirituosen sind einfacher und       
     transparenter.    
   - Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft wird  
     intensiviert. Das BLW liefert der EAV die Stammdaten der   
     landwirtschaftlichen Betriebe.
Im Rahmen der bestehenden Alkoholverordnung wird das Projekt
neoBRava folgende Veränderungen realisieren:
Steuerfreien Eigenbedarf bei den Landwirt/innen
Wie bis anhin können Landwirt/innen für ihren persönlichen
Gebrauch Spirituosen produzieren, die nicht versteuert werden müssen.
Wie hoch der persönliche steuerfreie Verbrauch eines Landwirts ist,
wird ganz klaren Kriterien unterstehen wie Fläche des Betriebs,
Intensität der bewirtschafteten Kulturen, Personenzahl des
Landwirtschaftsbetriebs sowie Anzahl Hochstammbäume.
Wie bis anhin werden Spirituosen der Landwirte und Landwirtinnen
erst beim Verkauf oder der Betriebsaufgabe steuerpflichtig; die
Lagerung ist also steuerfrei. Auf Wunsch können Landwirt/innen die
Spirituosen denaturieren lassen. Denaturiert sind sie nicht mehr
geniessbar und somit steuerfrei, so wie dies auch beim industriellen
Sprit der Fall ist.
Kontrollbestimmungen und Abrechnungsverfahren
Landwirte mit einer durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge
unter 100 Liter reinem Alkohol beziehen direkt beim Lohnbrenner eine
Erklärung über die Herstellung von Spirituosen. Landwirte mit einer
Brennerei beziehen dieses Formular bei dem ihnen zugeteilten Leiter
der Brennereiaufsichtsstelle. Jeweils Mitte August erhalten alle
Produzentinnen und Produzenten, die am Anfang des Brennjahrs über
einen Spirituosenvorrat verfügten oder im abgelaufenen Brennjahr
Spirituosen hergestellt haben oder herstellen liessen, eine
Schlussabrechnung zugestellt. Auf Grund dieser Aufstellung muss dann
der EAV lediglich gemeldet werden, wieviel Spirituosen am 1. Juli
noch vorrätig waren und wieviel verkauft oder verschenkt worden ist.
Auf Grund dieses Formulars erhalten jene, die Steuern bezahlen
müssen, eine Rechnung - den anderen wird keine Schlussabrechnung mehr
zugestellt. Die heutige grüne Brennkarte entfällt somit. Wer mehr als
100 Liter reinen Alkohols produziert, wird den Kontrollvorschriften
der gewerblichen Produzent/innen gleichgestellt.
Brennereien werden plombiert
Ab Juli 2002 werden alle Brennereien plombiert, wie dies in vielen
Ländern schon heute gemacht wird. Sobald der Landwirt brennen will,
wendet er sich an den Leiter der Brennereiaufsichtsstelle, der die
Brennerei entplombiert, die Rohstoffe kontrolliert und dem Landwirt
das Formular zur «Erklärung über die Herstellung von Spirituosen»
übergibt. Sobald der Brennvorgang beendet ist, wird die Brennerei
wieder plombiert, die Menge der Spirituosen kontrolliert und das
Formular der EAV geschickt.
Qualität durch konzentrierte Ausbildung
Damit das Projekt neoBRava einheitlich umgesetzt wird, ist die EAV
bestrebt, alle an der Umsetzung beteiligten Mitarbeitenden sowie die
Lohnbrenner/innen gezielt auszubilden. Die verschiedenen
Branchenorganisationen werden anlässlich der Jahrestagungen
informiert.
Steuerfreier Eigenbedarf (höchstmögliche Zuteilung)    
   Fläche: 1 -5 ha = 5 Liter r.A.    
   über 5 - 10 ha = 10 Liter r.A.    
   über 10 ha = 15 Liter r.A.    
   Personen: 2,5 Liter r.A. pro Person, die im Betrieb tätig ist.    
   Maximal 15 Liter r.A. pro Betrieb.   
   Hochstammbäume: 1 Liter r.A. pro 10 Hochstammbäume.    
   Maximal 15 Liter r.A. pro Betrieb.

Kontakt:

EAV
Fritz Etter, Leiter Brennerei, Produktion und Veranlagung
Tel. +41 31 309 13 00;
Mobile +41 79 467 34 59
E-Mail: Fritz.Etter@eav.admin.ch

Hans-Peter Jorns, Projektleiter neoBRava
Tel. +41 31 309 14 17
E-Mail: Hans-Peter.Jorns@eav.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Alkoholverwaltung
Weitere Storys: Eidg. Alkoholverwaltung
  • 12.09.2001 – 13:30

    Eidg. Alkoholverwaltung: Reinertrag fast so hoch wie im Vorjahr

    Bern (ots) - Der Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) für das Geschäftsjahr 2000/2001 beträgt 240 Millionen Franken. Davon fliessen 90 Prozent (216 Millionen Franken) in die AHV/IV und 10 Prozent (24 Millionen) erhalten die Kantone zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen. Der Bundesrat hat heute die Rechnung und den ...

  • 31.08.2001 – 08:35

    Jugendliche und Modegetränke mit Alkohol

    Bern (ots) - Ein Thema, das in diesem Sommer schlagartig wieder hochaktuell geworden ist: Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) erinnert an das Abgabeverbot von alkoholischen Süssgetränken: Abgabe an unter 18-Jährige ist verboten. Seit kurzer Zeit mehren sich Anfragen an die EAV, welche Alterslimiten in Bezug auf die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche zu ...