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Berufungsgericht bestätigt (nochmals) Sieg von i4i

Toronto, March 11, 2010 (ots/PRNewswire)

Heute gab eine Kommission des
US-Berufungsgerichts für die Bundesebene eine überarbeitete
Stellungnahme in Sachen i4i gegen Microsoft heraus, welche das von
Richter Leonard Davis erlassene richterliche Urteil vom 11. August
2009 bestätigt, in dem zu Gunsten von i4i entschieden wurde, da
Microsoft der vorsätzlichen Verletzung des US-Patents 5.787.449 von
i4i für schuldig befunden wurde.
Loudon Owen, der Vorsitzende von i4i, erklärte: "Das
Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz in seiner
Gesamtheit. Zusätzlich wurde eine ausführlichere Analyse über die
Vorsätzlichkeit in dieser Sache herausgegeben. Die Feststellung, dass
Microsoft das Patent von i4i vorsätzlich verletzt habe, wurde
aufrechterhalten."
Michel Vulpe, Gründer von i4i und Miterfinder, erklärte: "i4i
freut sich besonders, dass das Gericht die Entscheidung über die
gerichtliche Verfügung weiterhin aufrechterhält. Dies ist ein
wichtiger Schritt im Schutz der Eigentumsrechte der Erfinder. i4i
wird auch weiterhin massgeschneiderte XML-Lösungen anbieten."
Das Berufungsgericht bearbeitet derzeit noch einen Antrag von
Microsoft auf eine En-banc-Überprüfung.
i4i ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz
in Toronto (Kanada). Für weitere Informationen über den Fall i4i
gegen Microsoft können ausgewählte Gerichtsunterlagen unter
http://www.i4ilp.com eingesehen werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Loudon Owen - 
lowen@mcleanwatson.com oder +1-416-307-3271; Melony Jamieson - 
melony@getitdone.ca oder +1-416-518-6355

Pressekontakt:

CONTACT: Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Loudon
Owen -lowen@mcleanwatson.com oder +1-416-307-3271; Melony Jamieson
-melony@getitdone.ca oder +1-416-518-6355

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