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Bundesamt für Verkehr BAV

Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist für den Betrieb freigegeben

Bern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute die
Betriebs-bewilligung für das Kernstück der BAHN 2000 1. Etappe 
er-teilt: Die SBB erhält grünes Licht, die Neubaustrecke 
Mattstetten-Rothrist ab dem 12. Dezember 2004 für fahr-planmässige 
Fahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h in Betrieb zu 
nehmen.
Im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses haben das Eidgenössische 
Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK), 
das BAV und die SBB an den Voraussetzungen für die kommerzielle 
Inbetriebnahme der Neu-baustrecke Mattstetten–Rothrist sowie der 
Ausbaustrecke Derendingen–Inkwil eng zusammengearbeitet.
Die SBB haben die in den Plangenehmigungen geforderten Auflagen 
erfüllt und die entsprechenden Sicherheitsnachweise erbracht. Allein 
im Sicherheitsbereich waren rund 340 Auflagen abzuarbeiten. Das BAV 
stellt fest, dass sämtliche Voraussetzungen für den Betrieb mit 
einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h erfüllt sind. In einzelnen 
Bereichen wie z.B. Fahrleitungsanlagen und Rollmaterial wurden 
bereits die Nachweise für den Betrieb mit einer 
Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h erbracht. Für Zug-fahrten mit 
Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind für die Schienen noch 
Nachweise erforderlich.
Für das neue Signal- und Zugsicherungssystem „European Train Control 
System“ (ETCS) Level 2 sowie für die damit zusammenhängenden 
Funktionen der Fachbereiche Betriebsprozesse und Telekommunikation 
sind weitere Testfahrten vorgesehen. Sobald sämtliche 
Sicherheitsnachweise für Geschwindigkeiten bis 200 km/h vorliegen, 
wird das BAV eine neue Betriebsbewilligung erteilen.
Wegen Verzögerungen bei der Einführung von ETCS hatte die SBB im 
Dezember 2002 beim BAV beantragt, den Betrieb auf der Neubaustrecke 
mit Höchstgeschwindigkeit 160 km/h statt wie ursprünglich geplant 
mit 200 km/h zu starten. Am 27. Feb-ruar 2003 stimmte das BAV dem 
Bau einer Rückfallebene mit Aussensignalen im Sinne einer 
Übergangslösung zu. Der ab 12. Dezember 2004 gültige Fahrplan 
berücksichtigt bereits die spätere Erhöhung der 
Maximalgeschwindigkeit auf 200 km/h.
Bundesamt für Verkehr (BAV), Politik und Kommunikation
Tel. 031 322 36 43

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