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Bundesamt für Verkehr BAV

Abgas-Grenzwerte für Schiffsmotoren am Bodensee gelten weiterhin

(ots)

Medienberichte, wonach die Abgasgrenzwerte für Schiffsmotoren am Bodensee Geschichte seien, haben entlang des Bodensees zu Verunsicherung über die Rechtslage geführt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält dazu in Übereinstimmung mit den Schifffahrtsämtern der Kantone St. Gallen und Thurgau fest, dass aufgrund der Beschlüsse der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) weiterhin die bisherigen Grenzwerte gelten.

Die ISKB beschloss an ihrer letzten Sitzung am 12. und 13. Mai 2004 
in Würzburg, das Messverfahren zum Erhalt einer 
Abgastypengenehmigung an das Verfahren der neuen EU-Richtlinie 
anzugleichen. Damit soll der administrative Aufwand für die 
Motorenindustrie reduziert werden. Diese Änderung betrifft jedoch 
nur das Messverfahren und nicht die Grenzwerte selbst. Bevor das 
neue Messverfahren definitiv in Kraft tritt, muss zudem noch das 
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz 
durchlaufen werden. Bezüglich der Grenzwerte wurde für Dieselmotoren 
beschlossen, eine Annäherung an die Grenzwerte der EU-Richtlinie zu 
prüfen. Mit Blick auf die wesentlich weniger scharfen 
Abgasgrenzwerte der EU- Richtlinie im Bereich der Benzinmotoren 
(4-Takt- und 2- Taktmotoren), hat die ISKB deren Übernahme für den 
Bodensee weiterhin nachdrücklich abgelehnt.
Auskünfte: BAV, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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