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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Landverkehrsabkommen CH-EU: Sitzung des Gemischten Ausschusses

(ots)

In Brüssel hat sich heute zum vierten Mal der Gemischte Ausschuss des Landverkehrsabkommens (LVA) zwischen der Schweiz und der EU («Gemischter Ausschuss») unter dem Vorsitz von Heinz Hilbrecht, dem verantwortlichen Direktor des Landverkehrs der DG TREN getroffen. Die Schweizer Delegation hat Dr. Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), geleitet. Anlässlich der Sitzung haben die beiden Delegationen wichtige Fragen im Bereich der Besteuerung des Strassenverkehrs besprochen, insbesondere die Anpassung der LSVA in der Schweiz im Jahr 2005. Weiter sind Informationen zu anderen aktuellen Themen ausgetauscht worden.

Als die sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU 
am 1. Juni 2002 in Kraft traten, wurde für jedes Abkommen ein 
Gemischter Ausschuss geschaffen. Im Rahmen des LVA tagt der 
Ausschuss gewöhnlich zweimal pro Jahr. Er ist für die Verwaltung und 
die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens verantwortlich.
Anlässlich der heutigen Sitzung in Brüssel diskutierte der Gemischte 
Ausschuss über die Erhöhung der Leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2005; zu diesem Zeitpunkt wird die 
Schweiz die Gewichtslimite für Fahrzeuge auf 40 Tonnen erhöhen. Im 
Landverkehrsabkommen ist vorgesehen, dass der gewichtete 
Durchschnitt der verschiedenen Fahrzeugkategorien für eine 
Referenzstrecke von 300 km mit einem Lastwagen von 40 Tonnen nicht 
über CHF 292.50 liegen darf. Nun müssen noch die Fahrzeugkategorien 
(Euro 0 bis Euro 5) in drei Sätze von LSVA-Kategorien aufgeteilt 
werden. Ein definitiver Entscheid sollte spätestens an der nächsten 
ordentlichen Sitzung des Gemischten Ausschusses im Juni 2004 gefällt 
werden. Auf dieser Grundlage kann der Bundesrat dann eine 
entsprechende Verordnung verabschieden. Im LVA ist weiter die 
Schaffung eines Observatoriums für den Strassen- und den 
Eisenbahnverkehr sowie für den kombinierten Verkehr im Alpenraum 
vorgesehen. Beide Parteien bestätigten nochmals ihr Interesse an 
einer raschen Schaffung dieses Observatoriums. Sie werden 
diesbezüglich die erforderlichen Schritte unternehmen. Im Rahmen der 
«Übernahme» der Gesetzgebung der EU durch die Schweiz 
(«EG-Besitzstand») und insbesondere des ersten Bahnpakets, das die 
Liberalisierung des internationalen Bahngüterverkehrs vorsieht, 
gehen die Diskussionen auf Expertenebene weiter. Es wird abgeklärt, 
ob die Bestimmungen in der Schweiz denjenigen in der EU entsprechen.
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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