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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Bessere Kommunikationseinrichtungen für Hörbehinderte im öffentlichen Verkehr

Bern (ots)

Unter dem Titel „8. IGGH - Hearing“ wurde am Samstag,
2. November 2002, in Bern über neue Kommunikationseinrichtungen im 
öffentlichen Verkehr für Hörbehinderte diskutiert. Auf Initiative 
der Fachstelle für Mobilitätsbehinderte des Bundesamtes für Verkehr 
(BAV), der Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) 
sowie der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte (IGGH), 
fanden sich über 70 Hörbehinderte und rund 25 Vertreter von 
Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs und der Industrie 
ein. Ziel war es, Denkanstösse und Lösungsansätze zur künftigen 
Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das 
voraussichtlich 2004 in Kraft tritt, zu vermitteln. 
Transportunternehmen und Behindertenorganisationen sind nun 
gefordert, gemeinsam tragbare Lösungen zu finden.
Informationen über Verspätungen oder Gleisänderungen sind für 
hörbehinderte Reisende im öffentlichen Verkehr solange kein Problem, 
wie sie visuell zur Verfügung stehen. Lautsprecherdurchsagen sind 
für Hörbehinderte wertlos. Schwierig wird es beispielsweise beim 
Abgeben eines Hilferufes über einen Informations- und SOS-Apparat 
und der nachfolgenden Anweisung durch die Gegenstelle. Beim so 
genannten 2-Wege-Prinzip - kommunizieren mit einer Gegenseite - sind 
die Herausforderungen für Hörbehinderte deshalb grösser.
Denkbar wäre, dass die Informations- und SOS-Säule sowohl eine 
visuelle – etwa mittels Display – als auch eine akustische 
Verständigung erlaubt. Eine solche Lösung wäre aber technisch eher 
anspruchsvoll und relativ teuer. Eine andere Möglichkeit bestünde 
darin, die Kommunikation zur Gegenstelle über ein persönliches 
Mobiltelefon (Handy) via die Info- und SOS-Säulen (z.B. mittels des 
neuen Übertragungssystems „Bluetooth") oder direkt via eine 
Gratisnummer per SMS-Mitteilung abzuwickeln. Allerdings können 
längst nicht alle Regionalbahnhöfe von Privatbahnen oder 
Postautostationen mit einer entsprechenden Datenleitung ausgerüstet 
werden. Lösungen mittels Induktionsverstärker wurden von den 
Hörbehinderten eher negativ bewertet, da die in Bahnhöfen 
vorhandenen elektrischen Felder Störungen verursachen und 
Umgebungsgeräusche eine Information stark beeinträchtigen.
Gleichberechtigte Behinderte im öffentlichen Verkehr (öV)
Mobilität hat für Behinderte einen grossen Stellenwert und ist dank 
dem dichten öffentlichen Verkehrsnetz in der Schweiz auch möglich. 
Bis heute können jedoch Behinderte den öffentlichen Verkehr nicht 
gleichberechtigt mit Nichtbehinderten nutzen. Das 
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht vor, dass unter 
anderem auch der öV in Zukunft wenn immer möglich behindertengerecht 
sein muss. Es wird zur Zeit durch das Parlament beraten und soll 
voraussichtlich 2004 in Kraft treten. In der Zwischenzeit wird das 
BAV mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und der Fachstelle 
BöV die entsprechenden technischen Anforderungsprofile definieren. 
Daneben sind aber auch Behindertenorganisationen und 
Transportunternehmen gefordert, sich zusammenzuschliessen, um 
gemeinsam neue und realistische Lösungen zu finden.
Bern, 5. November 2002
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Kommunikation
Auskünfte Bundesamt für Verkehr, Kommunikation: Tel. 031/322 36 43

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