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Bundesamt für Verkehr BAV

Bundesrat genehmigt Änderung der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute Änderungen der
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO) genehmigt. Diese befassen sich
insbesondere mit der Umsetzung der EG-Richtlinie für Sportboote und
einigen Verhaltensvorschriften für Schiffsführer auf dem Bodensee,
wie z.B. das Verhalten bei starkem Wind oder Sturm oder den
Höchstwert der Blutalkoholkonzentration für Schiffsführer. Die
Neuerungen werden von den Anrainerstaaten des Bodensees auf den 1.
Januar 2002 in Kraft gesetzt.
Die Regeln für die Schiffahrt auf den Bodensee basieren auf einem
Übereinkommen zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz von
1973. Die zuletzt 1995 angepassten Vorschriftenfinden sich in der
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO), die im gegenseitigen Einvernehmen
auf den 1. Januar 2002 an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.
Wesentliche Neuerungen betreffen die Verhaltensregeln für
Schiffsführer. So wurde die erstmals im schweizerischen
Binnenschiffahrtsrecht eingeführte Regelung, die das Führen von
Schiffen mit einer Blutalkohlkonzentration über 0,8
Promilleverbietet, für den gesamten Bodensee für verbindlich erklärt
und in die BSO übernommen. Für die Schiffsführer von kommerziellen
Fahrgast- und Frachtschiffen liegt der entsprechende Höchstwert bei
0,1 Promille. Mit einer Änderung und Neuorganisation des
Sturmwarndienstes Bodensee wird eine Neuregelung über die
Sturmwarnzeichen eingeführt. Künftig wird zwischen Starkwind- und
Sturmwarnung unterschieden. Zusätzlich zu den neuen Zeichen werden
Regeln erlassen, die die Schiffsführer auf die bei Starkwind- oder
Sturmwarnung zu treffenden Vorsichtsmassnahmen hinweist. Damit werden
für Bootsführer keine neuen Pflichten eingeführt, sondern es wird
lediglich explizit auf diejenigen Vorschriften der BSO hingewiesen,
die ein pflichtbewusster Schiffsführer im Rahmen der allgemeinen
Sorgfaltspflicht und seiner Eigenverantwortung schon jetzt bei
Sturmwarnung beachten sollte.
Mit der heute genehmigten Anpassung wird zudem die EG-Richtlinie
für Sportboote auch für den Bodensee für verbindlich erklärt. Dieser
Schritt wurde der Schweiz bereits mit der Inkraftsetzung der heute
gültigen Binnenschiffahrtsverordnung am 1. Mai 2001 vollzogen. Die
Anpassung der BSO ermöglicht es nun auch auf dem gesamten Bodensee,
von der EG zertifizierte Sportboote ohne weitere Typenprüfung in
Betrieb zu nehmen. Vorbehalten bleiben einzig die nationalen
Vorschriften der Bodenseeanrainerstaaten im Bereich des
Umweltschutzes, wie z.B. die Überprüfung der Geräusch- und Abgaswerte
der Bootsmotoren.  
ots Originaltext: Bundesamt für Verkehr
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation,
Tel. +41 31 322 36 43

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