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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

SECO: Verstoss gegen das Güterkontrollgesetz

Bern (ots)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat der
Bundesanwaltschaft eine Schweizer Werkzeugmaschinenfabrik angezeigt, 
die während mehreren Jahren Werkzeugmaschinen ohne die erforderliche 
Ausfuhrbewilligung exportiert hat. Dies stellt einen Verstoss gegen 
das Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 1996 dar.
Die meisten Empfängerländer dieser Werkzeugmaschinen waren 
unkritisch. Für diese Länder hätte das seco eine ordentliche 
Generalausfuhrbewilligung mit einer Gültigkeit von zwei Jahren 
erteilt. Einzelne der dem seco bekannten Empfängerländer unterhalten 
jedoch Programme zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und 
deren Trägerraketen. In diesen Fällen wäre eine Exportbewilligung 
nur erteilt worden, wenn sicher gewesen wäre, dass die exportierten 
Werkzeugmaschinen nicht für diese Zwecke bestimmt waren.
Gemäss den Strafbestimmungen des Güterkontrollgesetzes kann mit 
Gefängnis oder Busse bis zu einer Million Franken bestraft werden, 
wer vorsätzlich Güter ohne entsprechende Bewilligung ausführt. In 
schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu zehn Jahren. Damit 
kann eine Busse bis zu 5 Millionen Franken verbunden werden. Das 
seco kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen des 
Güterkontrollgesetzes regelmässig und zeigt vermutete Verstösse 
jeweils der Bundesanwaltschaft an.
Bern, 22. Januar 2004
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation
Auskünfte: 
Othmar Wyss, Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, 
Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 324 09 16

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