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Medgate AG

Arbeitsunfähigkeitszeugnisse nach ärztlicher Telefonkonsultation bei Medgate

Basel (ots)

Im Sinne einer umfassenden medizinischen Versorgung stellt Medgate ab Januar 2014 ihren Patienten nach einer Telefonkonsultation neu Arbeitsunfähigkeitszeugnisse aus. Dies geschieht unter Einhaltung von strengen und klar definierten internen Richtlinien und der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Nach einer 6-monatigen Pilotphase, in der die Nutzung der neuen Dienstleistung genau beobachtet wird, entscheidet Medgate über eine definitive Einführung.

Seit dem Jahr 2000 hat Medgate 3.4 Millionen Telekonsultationen durchgeführt. Dabei konnte ein grosser Teil der Patienten abschliessend telemedizinisch behandelt werden. Aus medizinischer Sicht ist in solchen Fällen für die Patienten kein weiterer Arztbesuch notwendig. Und dennoch müssen viele davon nach der telemedizinischen Beratung einen Termin bei ihrem Hausarzt vereinbaren, weil sie ein Arztzeugnis für ihren Arbeitgeber benötigen. So entstehen - insbesondere auch für Versicherte in einem telemedizinischen Versicherungsmodell - Doppelspurigkeiten, die unnötige Kosten generieren. Gleichzeitig ist der Gang zum Arzt für kranke Menschen oft auch mit Strapazen verbunden und nicht zu Letzt erhöht sich dadurch auch das Ansteckungsrisiko für die Mitmenschen. Im Sinne einer effizienten integrierten Versorgung setzt Medgate dem entgegen, indem die Medgate-Ärzte im telemedizinischen Zentrum die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten in gewissen Fällen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse auszustellen.

Strenge interne Richtlinien

In der Schweiz ist es Ärzten grundsätzlich erlaubt, nach einer Telefonkonsultation Arbeitsunfähigkeitszeugnisse auszustellen. Viele Ärzte machen in der Praxis auch bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch, wobei auf den Zeugnissen vermerkt wird, dass diese aufgrund einer telemedizinischen Beurteilung ausgestellt worden sind. Dies ist auch bei Medgate der Fall. Um allfälligen Missbräuchen vorzubeugen, werden die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse zudem gemäss klar definierten internen Richtlinien ausgestellt. Diese beinhalten sowohl medizinische, als auch arbeitsrechtliche und epidemiologische Anweisungen. So darf ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis beispielsweise nur dann ausgestellt werden, wenn eine abschliessende telemedizinische Behandlung durch den Medgate-Arzt vorliegt und mit ausreichender Plausibilität eine medizinische Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Ferner stellt Medgate Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausschliesslich für Patienten, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, aus. Die Medgate-Ärzte weisen diese zudem ausdrücklich darauf hin, dass das Arbeitsunfähigkeitszeugnis nur dann beweiskräftig ist, wenn es der Arbeitgeber akzeptiert. Aus diesem Grund raten die Medgate-Ärzte den Patienten auch, das Zeugnis noch an demselben Tag an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Eine ausführliche Auflistung der wichtigsten Medgate-Richtlinien findet sich unter www.medgate.ch/medien .

Gespräche mit Verbänden und Behörden geführt

In der Vorbereitung des Pilotprojekts hat Medgate mit verschiedenen repräsentativen Verbänden und Behörden intensive Gespräche geführt. Die dabei erhaltenen Inputs der Gewerbe- und Arbeitgeberverbände, Kranken- und Taggeldversicherern sowie der kantonalen Aufsicht werden nun bei der Umsetzung berücksichtigt.

Über Medgate

Medgate ist einer der führenden Anbieter für die umfassende und integrierte medizinische Versorgung (360°Gesundheitsversorgung) in der Schweiz. Seit 2000 betreibt Medgate ein telemedizinisches Zentrum in Basel, in dem rund 70 Ärzte und Fachspezialisten täglich bis zu 4'300 Patienten bei Fragen rund um die Gesundheit am Telefon beraten. Medgate ist schweizweit mit Ärzten und Spitälern gut vernetzt und verfügt über eigene Gesundheitszentren in Solothurn und Zürich.

Kontakt:

Cédric Berset
Leiter Marketing, Kommunikation und Verkauf
Medgate
Postfach, 4020 Basel
Tel. +41 61 377 88 10
Mobile +41 79 455 20 41
Fax +41 61 377 88 20,
media@medgate.ch
www.medgate.ch