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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

ESTV: MWST: Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2006

Bern (ots)

04. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat ist bereit, den
befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen im Rahmen der 
Mehrwertsteuer (MWST) bis Ende 2006 weiterzuführen. Damit soll im 
Sinne einer Kompromisslösung ein lückenloser Übergang vom Sondersatz 
zu neuen Massnahmen sichergestellt werden, die in der 
verabschiedungsreifen "Botschaft über Verbesserungen von Struktur 
und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus " vorgeschlagen 
werden.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte in 
ihrem Bericht vom 3. Mai 2002 beantragt, den MWST-Steuersatz von 
3,6% für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2006 zu 
verlängern.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass das 
Mehrwertsteuersystem einfach und transparent ausgestaltet sein muss, 
um einen möglichst geringen Erhebungsaufwand sowohl auf der Seite 
der Steuerzahler wie auch auf der Seite der Steuerbehörde zu 
erreichen. Hiezu trage eine geringe und damit übersichtliche Anzahl 
der Steuersätze bei. Daher soll für die Mehrwertsteuer neben dem 
Normalsatz grundsätzlich bloss ein einziger reduzierter Steuersatz 
bestehen.
Laut Bundesrat war der Hotellerie-Sondersatz nur als vorübergehende 
Massnahme gedacht, die dem Notstand der Branche Mitte der 
Neunzigerjahre Rechnung tragen sollte. In der "Botschaft über 
Verbesserungen von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer 
Tourismus ", die demnächst verabschiedet werden soll, würden den 
eidgenössischen Räten verschiedene zielgerichtete Massnahmen zur 
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus vorgeschlagen. 
Allerdings sei noch nicht ersichtlich, wann diese Massnahmen 
eingeführt würden. Deshalb sei es vertretbar, den Sondersatz 
befristet bis Ende 2006 weiterzuführen, um einen lückenlosen 
Übergang vom Sondersatz zu den neuen Massnahmen sicherzustellen.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch

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