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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Keine steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung

Bern (ots)

Das schweizerische Steuersystem soll nicht mit
ausserfiskalischen Zielsetzungen belastet werden. Der Bundesrat lehnt
deshalb eine Motion der SVP-Fraktion ab, welche Unternehmen, die
Lehrlinge ausbilden, besondere fiskalische Anreize gewähren möchte.
In ihrer Antwort weist die Landesregierung darauf hin, dass
Lehrlingsausbildungskosten bereits heute in Abzug gebracht werden
können.
Mit ihrer Motion wollte die Fraktion der Schweizerischen
Volkspartei (SVP) Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, besondere
fiskalische Anreize gewähren; damit sollte gewährleistet werden, dass
auch künftig genügend gute Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden.
Der Bundesrat sieht in zusätzlichen steuerlichen Anreizen jedoch
kein probates Mittel zur Schaffung von Lehrstellen. Er weist darauf
hin, dass Lehrlingsausbildungskosten bereits heute in Abzug gebracht
werden können - für die juristischen Personen im Rahmen des
geschäftsmässig begründeten Aufwandes und für die
Selbständigerwerbenden im Rahmen der geschäfts- und berufsmässig
begründeten Kosten.
Ein zusätzlicher, über die anfallenden Kosten hinausgehender Abzug
würde zu einer indirekten Subventionierung nach dem wenig effizienten
Giesskannenprinzip führen. Zudem widerspräche eine solche steuerliche
Bevorzugung ausserfiskalischer Zielsetzungen dem in der
Bundesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit dem Anliegen der
Steuergerechtigkeit.

Kontakt:

Gotthard Steinmann
Tel. +41 31 322 74 34

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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