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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Die Mehrwertsteuer 1999 in der Schweiz

Bern (ots)

Resultate und Kommentare
Die MWST 1999: 70 Millionen Umsatz pro Stunde
1999 belief sich der steuerbare Umsatz auf 609
Milliarden Franken, d.h. pro Stunde wurden durchschnittlich 70
Millionen Franken Umsatz erzielt. Die Zunahme gegenüber 1998 betrug
3,8 Prozent.
Zum ersten Mal seit der Einführung der MWST wurden die Steuersätze
erhöht. Die Anhebung des Steuersatzes um ein Prozent trat zu Beginn
des Berichtsjahres in Kraft.
In ihrer Jahrespublikation zur Mehrwertsteuer in der Schweiz
analysiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die
Abrechnungen der Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den
Vorjahresergebnissen. In einer umfangreichen Einleitung sind alle
wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben, die
für eine zuverlässige Interpretation der Ergebnisse unerlässlich
sind. Die Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter
anderem durch einen chronologischen Abriss der gesetzlichen
Bestimmungen.
Der Umsatz...
Unter dem Blickwinkel der MWST wurde für das Berichtsjahr 1999 ein
Gesamtumsatz von 1412 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag
verteilte sich auf den steuerbaren Umsatz (609 Milliarden Franken
oder 43% des Gesamtumsatzes) und den übrigen nicht steuerbaren Umsatz
(Export von Gütern und Diensten sowie von der Steuer ausgenommener
Umsatz) von 803 Milliarden Franken. Im Vergleich zu 1998 nahm der
steuerbare Umsatz um 3,8% zu, wobei das Wachstum im Handel, in der
Telekommunikationsbranche, in der Finanzwirtschaft und in der
Informatik besonders ausgeprägt war. Im verarbeitenden Gewerbe hat
der Umsatz der chemischen Industrie ein Wachstum verzeichnet, während
er in der Textilindustrie und im Maschinenbau rückläufig war.
... und der daraus resultierende Steuerertrag
Um die Finanzierung der Alters-, Invaliden- und
Hinterlassenenversicherung sicherzustellen, hat der Bund den
Mehrwertsteuersatz per 1. Januar 1999 heraufgesetzt. Der Normalsatz
und der reduzierte Satz stiegen von 6,5% auf 7,5% beziehungsweise von
2,0% auf 2,3%, während der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen um
einen halben Prozentpunkt gestiegen ist und nun 3,5% beträgt.
Ein zusätzlicher MWST-Prozentpunkt entspricht mehr oder weniger
einer Erhöhung der Steuerbelastung um 15% , was sich in der
Netto-Steuer-Forderung niederschlägt (diese wird auf der Grundlage
der Abrechnungen und der Importsteuer berechnet); diese verzeichnet
in der Tat eine Zunahme von 13,0 auf 15,4 Milliarden Franken, das
heisst eine Steigerung um 19%.
Die Steuerpflichtigen entrichten die MWST an die ESTV oder, für
den Anteil auf den Einfuhren, an die Eidgenössische Zollverwaltung
(EZV). Der gesamte, der ESTV geschuldete Betrag wird um den
Vorsteuerabzug vermindert, einschliesslich der an die EZV abgeführten
Beträge; die Ausfuhren hingegen sind von der Steuer befreit. Aus
diesem Grund hat der Aussenhandel, der im Berichtsjahr einen klaren
Aufschwung erlebte, bei den der EZV geschuldeten Beträgen ein
stärkeres Wachstum ausgelöst (23%) als bei denjenigen, die der ESTV
zukommen (13%).
Die Publikation beschränkt sich auf die von der ESTV erhobene MWST
(7 Milliarden Franken), denn die der EZV abgelieferte Steuer ist aus
den Abrechnungen der Steuerpflichtigen nicht explizit ersichtlich.
1999 : knapp 300'000 Mehrwertsteuerpflichtige
1999 waren 295'000 aktive Steuerpflichtige gemeldet. Fast 70%
davon entfielen auf den tertiären und knapp 30% auf den sekundären
Sektor, aber nur 2% der gemeldeten Steuerpflichtigen waren im
primären Sektor tätig.
Die verbreitetsten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (46%), die
Aktiengesellschaften (32%) und die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (8%).
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die
steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit
der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf
dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden
Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen
überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen
verrechnete Mehrwertsteuer) in Abzug bringen und die verbleibende
Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird
ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben.
Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten
Grenzen liegt, haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten
Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen.
Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu erfolgen.
Ein Drittel der Steuerpflichtigen (95'000) hat sich für diese
Variante entschieden.

Kontakt:

Roch Christan, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation,
Tel. +41 31 324 91 35

Neuerscheinung:

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 1999, Resultate und Kommentare,
Bestellnummer 224-9900, Preis: 11 Franken.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch

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