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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: UBS Auflage II erfüllt

(ots)

Die von der Wettbewerbskommission (Weko) anlässlich der Fusion von Bankgesellschaft (SBG) und Bankverein (SBV) zur UBS AG verhängte Auflage betreffend die Gemeinschaftswerke der Schweizer Bankwirtschaft wird nicht verlängert.

Die Weko bewilligte 1998 die Fusion zwischen der SBG und dem SBV zur 
neuen UBS AG mit verschiedenen Auflagen. Dazu gehörte insbesondere 
auch die Verpflichtung der UBS AG, sich weiterhin an den Trägern der 
Gemeinschaftswerke der Schweizer Banken (heute: Telekurs Holding AG, 
SIS Swiss Financial Services Group und SECB Swiss Euro Clearing Bank 
GmbH) zu beteiligen und deren Dienstleistungen zu nutzen (Auflage 
II). Die Auflage bezweckte die Aufrechterhaltung der gemeinsamen 
Branchen- und Netzwerkinfrastruktur zu Gunsten der Kantonalbanken 
und übrigen Banken und diente somit der Stärkung des Wettbewerbs 
insbesondere im Retail Banking. Sie war befristet bis anfangs Mai 
2003, hätte aber von der Weko nötigenfalls um maximal weitere fünf 
Jahre verlängert werden können.
In den vergangenen Jahren ist es sowohl im Bankenbereich wie auch 
auf den vorgelagerten Märkten zu strukturellen Änderungen gekommen. 
Gleichzeitig haben sich in den traditionellen Domänen der 
schweizerischen Gemeinschaftswerke auch andere Anbieter etabliert.
Die Weko stellt unter Würdigung der aktuellen Marktverhältnisse 
fest, dass die UBS AG den Verpflichtungen nachgekommen ist und die 
Auflage II ihr Ziel erreicht hat. Eine Verlängerung der Auflage 
drängt sich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht auf. Die Weko 
sieht deshalb von einer Verlängerung ab. Damit sind zwei von drei 
Auflagen erfüllt. Es verbleibt die Auflage III (Beibehaltung von 
KMU- Krediten), deren Frist Ende 2004 ausläuft.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23 
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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