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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko eröffnet Sanktionsverfahren gegen Swisscom

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. August 2002 ein Sanktionsverfahren gegen die Swisscom eröffnet. Das Verfahren soll klären, ob die Swisscom gegen eine zwischen ihr und der Weko geschlossenen einvernehmlichen Regelung bezüglich Werbebeilagen in Rechnungssendungen verstosse.

Die betroffene einvernehmliche Regelung war zwischen der Swisscom 
und der Weko am 6. Mai 2002 geschlossen worden. Die Swisscom hatte 
sich darin verpflichtet, den Rechnungen für den Festnetzanschluss 
keine Werbung beizulegen, welche darauf abzielt, Kunden von anderen 
Fernmeldedienstanbieterinnen zurückzuwerben. Die Swisscom hatte 
bereits im darauffolgenden Monat ihren Rechnungen wieder eine 
Werbeeinlage beigefügt, in der eine Gratisnummer aufgeführt war, 
welche es Kunden der Konkurrenz ermöglichte, telefonisch zu Swisscom 
zurückzuwechseln.
Sollte seitens der Weko eine Sanktion ausgesprochen werden, könnte 
diese maximal zehn Prozent des letzten auf die Schweiz entfallenden 
Jahresumsatzes der Swisscom betragen.
Kontaktperson
Dr. Patrik Ducrey
031 324 96 78
079 345 01 44 
patrik.ducrey@weko.admin.ch
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