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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko verschafft dem Binnenmarkt Schweiz Nachdruck

Bern (ots)

Die Weko kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass
es sich bei der bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als
Psychotherapeut um einen kantonalen Fähigkeitsausweis handelt, der
auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit hat.
Im Rahmen einer Zulassung im Kanton St. Gallen machte eine
Gesuchsstellerin geltend, ihre bündnerische
Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeutin stelle einen
Fähigkeitsausweis im Sinne des Binnenmarktgesetzes (BGBM) dar und
habe daher auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit. Das
zuständige Amt teilte diese Auffassung nicht und beantragte bei der
Wettbewerbskommission (Weko) ein Gutachten auf der Grundlage des BGBM
über diese Frage. Darin gelangt die Weko zum Ergebnis, dass es sich
bei der bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeut
um einen kantonalen Fähigkeitsausweis handelt, der auf dem gesamten
Gebiet der Schweiz Gültigkeit hat.
Die Weko sah sich mit mehreren Fällen konfrontiert, in denen
Kantone kantonsfremde Berufsausübungsbewilligungen nicht als
gleichwertig anerkannten und die entsprechenden
Berufsausübungsbewilligungen verweigerten. Mit diesem Gutachten
erhofft sich die Weko, dem im Binnenmarktgesetz verankerten Grundsatz
des Herkunftsortsprinzip, auch Cassis-de-Dijon-Prinzip genannt,
Nachdruck zu verschaffen. Gemäss dem Herkunftsortsprinzip darf eine
bestimmte privatrechtliche Erwerbstätigkeit in der gesamten Schweiz
ausgeübt werden, sobald sie in einem Kanton zulässig ist. Eine
Einschränkung des Herkunftsortsprinzips ist nur aus überwiegenden
öffentlichen Interessen statthaft.
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

Kontakt:

Stephan Stulz, Rechtsanwalt
Tel. +41/31/323'30'16
E-Mail: stephan.stulz@weko.admin.ch

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