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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchung gegen Swisscom

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 5. Dezember
2001 eine Untersuchung gegen Swisscom eröffnet. Dieses Verfahren soll
klären, ob Swisscom gegen das Kartellgesetz verstösst, indem sie den
Rechnungen für die Anschlussgebühren gezielte Eigenwerbung beilegt.
Aufgrund einer Anzeige von Tele2 hat das Sekretariat der
Wettbewerbskommission im August 2001 eine Vorabklärung gegen Swisscom
eröffnet. Diese Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für eine
unzulässige Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens
bestehen. Swisscom legt ihren Rechnungen für die monatliche
Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem
liberalisierten Markt für Fernmeldedienste bei. Personen, welche zu
einem anderen Fernmeldedienstanbieter gewechselt und
Carrier-Preselection gewählt haben, erhalten gezielte Werbung, mit
welcher sie Swisscom zurückgewinnen will. Während für andere
Fernmeldedienstanbieter solche flächendeckenden Werbeaktionen mit
erheblichen Kosten verbunden sind, kommen für Swisscom nur geringe
Zusatzkosten hinzu, weil sie die monatlichen Rechnungen für die
Anschlussgebühr in jedem Fall verschicken muss.
Die Untersuchung soll nun aufzeigen, ob das Beilegen von
Werbeunterlagen zu den Rechnungen für die monatliche Anschlussgebühr
ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Kontakt:

Dr. Patrik Ducrey
Tel. +41 31 324 96 78
Mobile +41 79 345 01 44
E-Mail. patrik.ducrey@weko.admin.ch

Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich.
www.wettbewerbskommission.ch

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