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Bundesanwaltschaft BA

BA: Neuer Geldwäschereiverdacht: Ermittlungen der Bundesanwaltschaft

Bern (ots)

Bern, 14. Januar 2003. In enger Zusammenarbeit mit der
Bundeskriminalpolizei (BKP) führt die Schweizerische 
Bundesanwaltschaft seit August 2002 gerichtspolizeiliche 
Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäscherei gemäss Artikel 305bis 
StGB. Die Ermittlungen gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige 
betreffen mutmasslich deliktische Gelder in der Höhe von rund 50 
Millionen Schweizer Franken.
Gestützt auf Artikel 340bis hat die Bundesanwaltschaft seit August 
2002 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen mehrere 
brasilianische Staatsangehörige eröffnet. Die Angeschuldigten werden 
der Geldwäscherei gemäss Artikel 305bis StGB verdächtigt. 
Verschiedene in der Schweiz eröffnete Bankkonten wurden blockiert. 
Davon betroffen sind Gelder in der Höhe von rund 50 Millionen 
Schweizer Franken. Im Rahmen der Ermittlungen werden Finanztrans- 
aktionen im Zusammenhang mit diesen Summen untersucht. Die Herkunft 
dieser Gelder ist ungeklärt und könnte mit Korruptionshandlungen im 
Ausland in Verbindung stehen. Die Bundesanwaltschaft hat 
diesbezüglich ein Rechtshilfeersuchen an Brasilien gerichtet. 
Parallel dazu führen die brasilianischen Behörden eigene 
Ermittlungen durch.
Mit Rücksicht auf die heiklen Untersuchungen im Rahmen dieser 
Ermittlungen und auf den weiteren Verfahrensverlaufs ist es den 
Strafverfolgungsbehörden zur Zeit nicht möglich, weitere 
Informationen zu veröffentlichen.
Die Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, stellvertretende Mediensprecherin BA, Tel. 031/324 
324 0

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