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Bundesanwaltschaft BA

BA: Verdacht erhärtet: Bundesanwaltschaft beantragt eidgenössische Voruntersuchung in einem Fall internationaler Schwerstkriminalität

Hausdurchsuchungen Genf, Verhaftung von zwei Personen
Bern, 17. Dezember 2002. Die Bundesanwaltschaft hat ein von ihr 
aufgrund des Verdachts der Geldwäscherei und des Drogenhandels sowie 
der Organisierten Kriminalität geführtes und international 
koordiniertes Ermittlungsverfahren abgeschlossen und die Akten dem 
Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur eidgenössischen 
Voruntersuchung weitergegeben. Zwei Personen befinden sich in diesem 
Zusammenhang in Spanien und Frankreich in in Haft.
Die Bundesanwaltschaft führt seit August 2001 zusammen mit der 
Bundeskriminalpolizei ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren 
wegen des Verdachts der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und des 
Drogenhandels (Art. 19, Ziffer 2 BetMG). Im Zentrum des Verfahrens 
stehen die mutmasslich illegalen Aktivitäten eines seit Mitte der 
Neunziger Jahre als Geschäftsmann in der Schweiz tätigen spanischen 
Staatsangehörigen mit Domizil in Genf. Dieser steht unter dem 
dringenden Verdacht, massgeblich an einer internationalen, zwischen 
Südamerika, dem Nahen Osten und Europa im Drogenschmuggel und – 
handel agierenden kriminellen Organisation beteiligt zu sein und für 
diese in der Schweiz und von der Schweiz aus Geldwäscherei in 
mehrstelliger Millionenhöhe betrieben zu haben. Das Verfahren gegen 
ihn wurde deshalb aufgrund der in den Ermittlungen gewonnenen 
Erkenntnissen am 21. Oktober 2002 auf den Verdacht der Beteiligung 
an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) ausgedehnt. Mit 
unter Verdacht des Drogenhandels und der Drogenfinanzierung stehen 
in diesem Verfahren ein saudiarabischer und ein algerischer 
Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz sowie allfällige 
weitere Mitbeteiligte.
Im Rahmen der von der Bundesanwaltschaft geleiteten und mit den 
Strafverfolgungsbehörden Frankreichs und Spaniens koordinierten 
Ermittlungen haben haben Bundesanwaltschaft und 
Bundeskriminalpolizei in enger Zusammenarbeit mit den Genfer 
Polizeibehörden am Mittwoch letzter Woche in mehreren Firmen und in 
drei Privatdomizilien in Genf Hausdurchsuchungen vorgenommen und 
zahlreiche Dokumente beschlagnahmt. An der zeitlich konzertierten 
Aktion standen rund dreissig Vertreter der Strafverfolgung und der 
Polizei des Bundes im Einsatz. Der spanische Geschäftsmann wurde am 
selben Tag auf Haftbefehl der Bundesanwaltschaft in Spanien 
verhaftet; die Schweizer Behörden werden die spanische Justiz 
umgehend um seine Auslieferung ersuchen. Ebenfalls seit Mittwoch 
befindet sich im Rahmen dieses Verdachtskomplexes eine zweite Person 
in Frankreich in Haft. Diese soll auf dem Rechtshilfeweg für das in 
der Schweiz geführte Verfahren befragt werden.
Die Bemühungen der Bundesanwaltschaft zur verstärkten 
internationalen Zusammenarbeit der Justiz- und 
Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden 
Schwerstkriminalität haben in diesem Verfahren deutliche Erfolge 
gezeitigt. Neben den französischen und spanischen Behörden sind 
Justiz- und Strafverfolgungsbehörden weiterer Länder an den 
internationalen Ermittlungen beteiligt. So sind zur Zeit zwei 
Rechtshilfegesuche an die in diesem Verdachtskomplex ebenfalls 
ermittelnden US-Strafverfolgungsbehörden hängig; in einem dritten 
Gesuch haben die US-Behörde bereits Rechtshilfe gewährt. Auch die 
Liechtensteiner Behörden haben in diesem Zusammenhang einem 
Rechtshilfegesuch entsprochen.
Nachdem sich der verfahrensbegründende Verdachtskomplex im Lauf der 
aufwändigen und intensiven Ermittlungen der Bundesanwaltschaft 
erhärten liess, hat diese das gerichtspolizeiliche 
Ermittlungsverfahren gemäss Art. 100 ff. BStP abgeschlossen und die 
Akten gestern Montag dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur 
Eröffnung der Eidgenössischen Voruntersuchung übergeben. Da im 
untersuchten Verdachtskomplex weiterhin erhöhte Kollusionsgefahr 
durch allfällige weitere Mitbeteiligte besteht, muss vorderhand von 
weiteren Auskünften zum Verfahren abgesehen werden.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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