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BKW Energie AG

BKW: Versorgungssicherheit als zentralstes Anliegen

Bern / Mühleberg (ots)

Referat von Kurt Rohrbach, Direktionspräsident 
anlässlich der Medienkonferenz vom 9. August 2002 in Mühleberg BE
Es gilt das gesprochene Wort
Unbestritten nimmt die
Versorgungssicherheit im Rahmen der Diskussionen um die Marktöffnung
breiten Raum ein. Das ist verständlich, denn Versorgungssicherheit -
bzw. der Gedanke einmal keinen Strom zu haben, bewegt die Menschen.
Versorgungssicherheit liegt natürlich auch der BKW FMB Energie AG
seit jeher sehr am Herzen - 365 Tage im Jahr. Dass dies auch so
bleiben soll, dafür liefert die BKW nicht nur täglich 24 Stunden den
Tatbeweis, sondern auch mit rund 40 Mio. Franken Investitionen in
eine der modernsten Netzleitstellen unseres Landes hier in Mühleberg.
Mit diesen Bemerkungen möchte ich Sie ganz herzlich zu unserer
Orientierung begrüssen und Ihnen für das Interesse danken. Der Termin
der Orientierung in Mühleberg ist durch die Inbetriebnahme der
erweiterten BKW-Leitstelle gegeben. Dass er "zufällig" gerade im
Vorfeld der Abstimmung stattfindet war ursprünglich keineswegs
beabsichtigt, ist aber trotzdem willkommen. Es darf immerhin erwähnt
werden, dass der Baubeschluss 1999 gefasst wurde, und die Termine
völlig im Plan liegen, was vom EMG-Abstimmungstermin vom 22.
September 2002 nicht ganz behauptet werden darf.
Eigenverantwortung der Elektrizitätswirtschaft
Bis heute hat die Elektrizitätswirtschaft in Eigenverantwortung
festgelegt, wie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist. Sie
hat die nötigen Mittel dazu bereitgestellt. Neu regelt das EMG
zahlreiche Fragen zur Versorgungssicherheit. Weshalb? Ein wichtiges
Ziel eines offenen Marktes ist es, die Effizienz zu steigern und die
Kosten zu senken, so dass alle Konsumentinnen und Konsumenten von
einer günstigen Versorgung profitieren können.
Damit unter diesem Kostendruck die Versorgungssicherheit nicht
beeinträchtigt wird, braucht es auch für die Netzbewirtschaftung
Regeln. Das EMG schreibt den Betreiberinnen von Elektrizitätsnetzen,
d.h. den Elektrizitätsgesellschaften vor, ihre Netze sicher,
zuverlässig, leistungsfähig und wirtschaftlich zu betreiben. In
bezug auf die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Netzanlagen
ändert sich gegenüber heute grundsätzlich nichts. Es wird ein-fach
jetzt im Gesetz festgeschrieben, dass die Netzanlagen (zu diesen
zählen unter anderem Freileitungen, im Boden verlegte Kabel,
Trafoanlagen, Anschlüsse) wie bisher zu warten sind. Defekte, wegen
Alterung oder ungenü-gender Leistung gefährdet Anlageteile sind zu
ersetzen. Über die Einhaltung der technischen
Sicherheitsvorschriften, die im Elektrizitätsgesetz und diversen
Verordnungen festgelegt sind, wacht wie auch heute das Eidgenössische
Starkstrominspektorat.
Neu ist auch, dass wenn schon die Aufgaben der Netzbetreiberinnen
definiert werden, auch die Finanzierung dieser Aufgaben
sichergestellt werden muss, indem das EMG und die Verordnung einen
Durchleitungspreis ermöglichen, der die Kosten für die Abschreibungen
und den Unterhalt der bestehenden und neuen Anlagen deckt. Mit diesen
Massnahmen wird sichergestellt, dass sich am heutigen hohen
Sicherheitsstandard der Netze auch mit der Marktöffnung nichts ändern
wird.
Kontinuität im Netzbereich wahren
Bereits bevor von Marktöffnung die Rede war, setzte die BKW alles
daran, ihre Kunden in erster Linie sicher und zuverlässig mit Strom
zu beliefern. Deshalb ist die Haltung und das Handeln der BKW seit
langem klar: Versorgungssicherheit verträgt keine Stop and
Go-Politik. Vor allem im Netzbereich ist Kontinuität wichtig. Deshalb
hat die BKW auch in den vergangenen Jahren in die lokale
Instandhaltung und den Ausbau des Mittel- und Niederspannungsnetzes
investiert. Wie in den Vorjahren wird dabei auch Einsparpotenzial
genutzt und neue Erkenntnisse der Technik werden umgesetzt. Wie Sie
hier am Beispiel der Leitstelle Mühleberg 1 zu 1 sehen können, trägt
dies nicht nur zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, sondern auch
zur Effizienzsteigerung bei, denn durch diese Investition können die
dezentralen Leitstellen schrittweise aufgehoben werden. Wir wollen
den bisher hohen Standard der Versorgungssicherheit in unserem
Netzgebiet halten. Mit Investitionen wie hier in Mühleberg in die
Überwachung und Steuerung, mit Investitionen und einer präventiven
Instandhaltung der Anlagen draussen und mit einer Organisation, die
eine rasche Intervention gewährleistet. Abstriche in einem dieser
Bereiche würden eine Schwächung unseres zum Kerngeschäft gehörenden
Netzbereichs bedeuten und wären nicht nur volkswirtschaftlich,
sondern auch unternehmerisch fatal. Gesicherte klare gesetzli-che
Rahmenbedingungen und Regeln unterstützen diese Absicht.  Dies ist
ein ganz gewichtiges Argument für das EMG.
Einspeisung von Energie ebenso wichtig
Versorgungssicherheit hat aber noch einen weiteren Aspekt, denn
das Netz allein genügt nicht! Für eine sichere Versorgung mit
Elektrizität muss jederzeit so viel Energie aus Kraftwerken in das
Netz eingespeist werden, wie die Konsumenten aus dem Netz gerade
verbrauchen. Da der Bedarf im Tages-verlauf und durch das Jahr
hindurch starken Schwankungen unterliegt, müssen immer bestimmte
Kapazitätsreserven bereit gehalten werden. Diese Reserven müssen
kurz- oder längerfristig abrufbar sein. Das alles ist vielleicht
trivial, aber dies ist nur machbar, wenn die Kapazitäten auch
tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bisher hat die Elektrizitätswirtschaft von sich aus die benötigten
Kraftwerkskapazitäten bereitgestellt. Daran wird sich auch mit dem
EMG nichts ändern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anlagen auch
aufgestellt werden dür-fen, und die Standorte akzeptiert werden. Neu
ist, dass gemäss EMG und EMV die Unternehmen der
Elektrizitätswirtschaft ausdrücklich zur Zusammenarbeit und zur
Sicherstellung der Versorgung verpflichtet werden. Zudem regelt das
EMG das Vorgehen, wenn sich eine Gefährdung oder Störung der
Versorgungssicherheit abzeichnen sollte, die nicht mehr durch die
Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft behoben werden kann: In
einem solchen Fall kann der Bundesrat wie schon heute Massnahmen zur
Sicherstellung der Landesversorgung verfügen, namentlich betreffend
die Beschaffung von Elektrizität im Ausland, die verstärkte
Lagerhaltung in Speicherkraftwerken, die Beschränkung von
Elektrizitätsexporten, die Einschränkung des Elektrizitätsverbrauchs
und die Verstärkung von Netzen. Die schon bisher beste-hende
Krisenvorsorge wird damit auf die zunehmend wettbewerblich
organisierten Elektrizitätsmärkte ausgerichtet. Solche Massnahmen zu
ergreifen, ist nur im Notfall vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass
die Unternehmen die Kapazitäten rechtzeitig bereitstellen werden,
sofern die notwendigen Bewilligungen erteilt sind.
Haltung der BKW FMB Energie AG zum EMG
Die Haltung der BKW FMB Energie AG gegenüber dem
Elektrizitätsmarktgesetz, das die Öffnung des Strommarktes in
geordnete Bahnen lenken soll, ist seit längerem klar und
unmissverständlich: Die BKW befürwortet die geordnete Marktöffnung
und das EMG. Gesetz und Verordnung sind in einem langen und
aufwändigen Prozess entstanden, alle Beteiligten mussten
Zugeständnisse machen. Mit dem EMG wird die Schweiz über eine der
modernsten und kundenfreundlichsten Marktordnungen verfügen und
gleichzeitig Standards für die Versorgungssicherheit setzen.

Kontakt:

BKW FMB Energie AG
Corporate Communications
Tel. +41/31/330'51'07
Fax +41/31/330'57'90
[ 006 ]

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