Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Schutz der Grundbuchdaten sicherstellen

Zürich (ots)

Der Nationalrat hat den Regelungsmissstand bezüglich des Datenschutzes für Grundbuchdaten erkannt und die ZGB Revision im Bereich des Grundbuches zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Der HEV Schweiz ist hoch erfreut über diesen Entscheid, wird doch damit den Anliegen der Eigentümer Rechnung getragen.

Der Nationalrat folgte dem Rückweisungsantrag der Rechtskommission des Nationalrates. Demgemäss soll die Vorlage vom Bundesrat in folgenden drei wichtigen Punkten überarbeitet werden:

   - Kreis der Zugriffsberechtigten einschränken

Der Kreis der Zugriffsberechtigten auf die Daten des elektronischen Grundbuchs ist aus Datenschutzgründen eng einzugrenzen. Wird nur ein punktueller Zugriff auf das Grund-buch benötigt, sollen die Zugriffsberechtigten ihre Anfragen weiterhin via Grundbuchamt tätigen. Diese Forderung fand Eingang in die Motion Egloff "Zugriffsverträge zum elektronischen Grundstückinformationssystem strenger regeln". Der Nationalrat folgt der Rechtskommission, welche vom Bundesrat die Umsetzung der Motion in der Grundbuchverordnung verlangt.

   - Gewährleistung der Unabhängigkeit der Aufsicht

Von grosser Bedeutung ist die Wahrung der Sicherheit der Grundbuchdaten. Deshalb ist die Unabhängigkeit der Aufsicht über den Betrieb des elektronischen Grundbuchs (eGRIS) sicherzustellen. Die Rechtskommission verlangt aufgrund dessen, dass die Führung des Grundbuchs von einer massgeblich vom Bund oder von den Kantonen kontrollierten öffentlich-rechtlichen Institution übernommen wird. Dabei sind unterschiedliche Organisationsformen zu prüfen, beispielsweise eine Eingliederung in die Bundesverwaltung, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts. Diesem Anliegen folgte nun auch der Nationalrat.

   - Neue Nummer zur Personenidentifikation im Grundbuch

Der Nationalrat befürwortet die Forderung der Rechtskommission, anstelle der Verwendung der AHV-Nummer eine neue Nummer, welche der Personenidentifikation im Grundbuch dient, zu schaffen. Damit wird die Gefahr des Missbrauchs vermindert und der Datenschutz gewährleistet.

Der HEV Schweiz stellt sich nicht gegen die rechtliche Umsetzung des elektronischen Grundbuchs. Diese hat allerdings unter Berücksichtigung der wichtigen Anliegen von Datenschutz und Rechtssicherheit zu erfolgen.

Das Geschäft wird nun an die Rechtskommission des Ständerates zur Vorberatung und anschliessend an den Ständerat überwiesen. Der HEV Schweiz hofft, dass beide dem Rückweisungsantrag folgen werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 14.06.2016 – 11:22

    HEV Schweiz: Anpassung Lifttelefone: Kostenfolgen abklären

    Zürich (ots) - Der Ständerat hat heute, am 14. Juni das Postulat von SR Joachim Eder, Vorstand HEV Schweiz, "Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse: Auswirkungen auf Lifttelefonie und andere Alarmsysteme" angenommen. Der HEV Schweiz ist über diesen Entscheid hoch erfreut. Nun liegt es am Bundesrat, die Kostenfolgen der geplanten Abschaltung darzulegen. Per Ende ...

  • 08.06.2016 – 11:39

    HEV Schweiz: Schweizweite Formularpflicht unnötig und schädlich für den Wohnungsmarkt

    Zürich (ots) - Der Nationalrat lehnt die Ausdehnung des Zwangs zur Verwendung eines zusätzlichen Formulars beim Abschluss von Wohnungsmietverträgen auf die ganze Schweiz ab. Er will die Einführung einer Formularpflicht weiterhin den Kantonen überlassen, welche damit auf Wohnungsmangel reagieren können. Der Hauseigentümerverband begrüsst den Entscheid des ...

  • 03.06.2016 – 13:46

    HEV Schweiz: Bundesgericht untergräbt vertragliche Abmachungen

    Zürich (ots) - Das Bundesgericht hat eine Streitfrage über die Voraussetzungen zur Anfechtung des Anfangsmietzinses gegen die Zürcher Obergerichtspraxis entschieden. Unabhängig von einer persönlichen Zwangslage zum Vertragsabschluss können Mieter den Anfangsmietzins anfechten. Gemäss Gesetz kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme des ...