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HEV Schweiz: Zweitwohnungsgesetz nicht mehr auf der Intensivstation

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz verabschiedet. Der HEV Schweiz setzt sich für eine eigentümerverträgliche Umsetzung ein. Die Planungssicherheit und der Werterhalt bestehender Gebäude stehen für den Verband dabei im Vordergrund. Die Vorlage hat aber in beiden Punkten noch Verbesserungspotential.

Der Bund hatte die schwierige Aufgabe, für die starre und unsorgfältig ausgearbeitete Zweitwohnungsinitiative ein praktikables Gesetz zu formulieren. Der HEV Schweiz ist froh, dass nun ein brauchbarer Gesetzesentwurf vorliegt. Die laufende Umsetzungsphase bedeutet für viele Eigentümer eine grosse rechtliche Unsicherheit. Ein rasches Vorgehen ist deshalb wünschenswert.

Für den HEV Schweiz ist es selbstverständlich, dass die Umnutzung von altrechtlichen Erstwohnungen in Zweitwohnungen weiterhin möglich sein muss. Das Stimmvolk hat über einen Baustopp für neue Zweitwohnungen und nicht über die Nutzung bestehender Wohnungen abgestimmt. Der HEV Schweiz begrüsst den Gesetzesvorschlag hierzu. Er bedauert aber, dass selbst geringfügige Erweiterungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung zum Grundbucheintrag "Erstwohnung" führen sollen. Dies würde bei vielen bestehenden Bauten in den betroffenen Gemeinden zu einem beträchtlichen Wertverlust führen.

Der HEV Schweiz hofft, dass dieses und weitere Eigentümer-Anliegen im Parlament noch zugunsten der betroffenen Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer entschieden werden. Alles in allem ist die Vorlage, wie sie der Bundesrat vorlegt, jedoch auf gutem Weg.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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