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HEV Schweiz: Energiewende nach wie vor auf dem Buckel des Gebäudeparks

Zürich (ots)

Mit der bundesrätlichen Energiestrategie sollen sämtliche Lenkungsabgaben massiv erhöht werden. Durch die Befreiung von Industrie und Dienstleitung wird die Zeche einmal mehr von den Mietern und Eigentümern zu bezahlen sein.

Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt. Nach den Diskussionen und den Vorstössen zu anderen Gesetzen in den vergangenen Monaten verwundert es nicht, dass auch in der aktuell vorliegenden Botschaft der Gebäudebereich nach wie vor die Hauptlast der Energiewende tragen soll. Dabei sind die Haushalte lediglich für einen Viertel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich.

In der ersten Phase bis 2020 sollen, so die bundesrätliche Strategie, Anreizsysteme zur weiteren Beschleunigung der Erneuerungsrate angekurbelt werden. Einige Ansätze haben sich im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage zu Ungunsten der Eigentümer verlagert:

   - Der HEV Schweiz begrüsst die geplante Verstärkung des 
     Gebäudeprogramms von heute 300 Mio Franken auf 525 Mio Franken. 
     Allerdings soll zu deren Deckung die CO2-Abgabe auf Fr. 84.- je 
     Tonne CO2 erhöht werden. Dies anstelle die Teilzweckbindung zu 
     erhöhen und von den bisherigen Abgaben zu profitieren. Eine 
     weitere Erhöhung der Abgabe obwohl der Zielwert 2012 gemäss 
     CO2-Gesetz nur sehr knapp verfehlt wurde.
   - Mit der Auslagerung des Gebäudeprogramms an die Kantone wird die
     Chance eines national einheitlichen Förderprogramms vertan. Je 
     nach kantonalem Subventionsbudget wird das Gebäudeprogramm in 
     unterschiedlichen Regionen auch unterschiedliche Laufzeiten 
     aufweisen. Dadurch ist trotz eidgenössischer Lenkungsabgabe kein
     einheitlicher Zugang zu diesen Fördergeldern sichergestellt. Das
     Gebäudeprogramm, gespiesen aus Abgaben an den Bund, muss auch 
     durch denselben betrieben werden!
   - Nebst der Erhöhung der CO2-Abgabe soll auch der Netzzuschlag bis
     zu 2.3 Rp/kWh erhöht werden können. Gleichzeitig werden jedoch 
     Industrie und Dienstleitung von der CO2-Abgabe und vom 
     Netzzuschlag befreit. Der HEV Schweiz wehrt sich entschieden 
     dagegen, dass die ganze Zeche von den Mietern und Eigentümern zu
     bezahlen ist.
   - Keine Rede mehr ist hingegen vom Vorschlag, energetische 
     Gesamtsanierungen über drei Steuerperioden vom Einkommen 
     abziehen zu können. Eigentümer sollen möglichst 
     Gesamtsanierungen durchführen, steuerlich entlasten will man sie
     jedoch nicht.

Die Kosten und Volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Energiewende werden nach wie vor ausgeklammert. Sollen die ehrgeizigen Ziele alleine über den Gebäudebereich erreicht werden, hätte dies massiv höhere Wohnkosten für alle zur Folge.

Der Gebäudepark wird zweifelsohne seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Hierzu sind jedoch wirkliche Anreize aus finanzieller und noch mehr aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Eigentümer benötigen fachmännische Unterstützung, nicht nur im Energiebereich sondern auch in rechtlichen und marktwirtschaftlichen Belangen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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