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HEV Schweiz: Erbschaftssteuer: Ungerecht und unnötig

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), die eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» abzulehnen. Die namentlich von der SP, den Grünen sowie vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund getragene Initiative fordert noch mehr Steuern vom Mittelstand. Dies, obwohl das Vermögen bereits mehrfach besteuert wurde und obwohl die Kantone die Erbschaftssteuer mit gutem Grund nach und nach beschränkten.

Familienvermögen zur Kasse

Bei der Besteuerung wird auf den gesamten Nachlass abgestellt und damit wird das gesamte Familienvermögen und nicht allein der Anteil, der beim Erben anfällt, besteuert. Dies im Unterschied zu den Erbschaftssteuern in den meisten Kantonen. Abgesehen davon wurde der Freibetrag ohne Einbezug der Vorsorgegelder festgelegt. Die Vorlage besteuert aber auch das bezogene Vorsorgevermögen. Damit werden etliche mittelständische Haushalte z.B. Handwerker, Gewerbetreibende und andere, die im eigenen Haus leben und sich die Vorsorge ein Leben lang erspart haben, massiv besteuert und benachteiligt. Liegenschaften werden heute schon stark belastet. Nach der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer besteht in bestimmten Kantonen auch noch die Liegenschaftssteuer. Hinzu kommen die stetig steigenden Gebühren. Dasselbe Vermögen wurde also schon mehrfach besteuert. Wird die Liegenschaft verkauft, sahnt der Fiskus mit der Grundstückgewinnsteuer gleich nochmals ab. Der Schweizer Mittelstand wird mit dieser ungerechten Steuer finanziell arg gebeutelt.

Kantonale Autonomie in Gefahr

Heute liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. Zahlreiche Kantone haben diese Steuer, teils aufgrund von Volksabstimmungen, zu Recht beschränkt. Denn Liegenschaften oder andere nicht liquide Vermögenswerte müssen oftmals verkauft werden, damit die Abgaben bezahlt werden können. Mit der neuen Steuer wird die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden, obwohl in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert, unnötig eingeschränkt.

Aus diesen Gründen lehnt der HEV Schweiz die ungerechte und unnötige Erbschaftssteuer ab.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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