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HEV Schweiz: Wohneigentümer: Ständerat anerkennt Handlungsbedarf

Zürich (ots)

Der Ständerat lehnte die HEV-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" mit 28 zu 3 Stimmen ab. Er erkennt aber den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung und hat mit 22 zu 14 Stimmen einen angepassten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz gutgeheissen. Der HEV Schweiz hält bis auf Weiteres an seiner Initiative fest.

Die Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Rentner, die ihre Schulden abbezahlt haben, sollen für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der Schuldzinsabzüge optieren können. Der vom Ständerat angenommene Gegenvorschlag will jedoch einen generellen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll zwingend wegfallen. Im Gegenzug würden auch die meisten steuerlichen Abzüge abgeschafft. Zur Wohneigentumsförderung würde für Ersterwerber ein Ersterwerberabzug vorgesehen. Dieser beträgt für das erste Jahr nach dem Erwerb von Wohneigentum höchstens 6'000 Franken (für Ehepaare von 12'000 Franken) und reduziert sich jährlich um 5 Prozent.

Während sich die HEV-Initiative nur auf die Besteuerung der Eigenheimbesitzer bezieht, hat der Gegenvorschlag Auswirkungen für sämtliche Steuerpflichtige, denn es soll der allgemeine Schuldzinsabzug auf 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden. Dies hätte vor allem für die zahlreichen Eigentümer mit vermieteten oder verpachteten Liegenschaften im Privatvermögen gravierende Folgen. Denn für diese privaten Vermieter bringt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keinerlei steuerliche Erleichterung. Sie müssten nach wie vor die vollen Mieterträge ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern, könnten jedoch ihre Hypothekarzinsen nur noch im Umfang von 80% der steuerlichen Erträge abziehen. Damit werden private Vermieter bedeutend schlechter gestellt als Vermieter mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen.

Für den HEV Schweiz ist unverständlich, dass Abzüge für Energiesparmassnahmen gestrichen werden. Begrüssenswert ist immerhin, dass der Ständerat (im Gegensatz zum Bundesrat) denkmalpflegerische Arbeiten weiterhin zum Abzug zulassen will. Mit 17 zu 13 Stimmen unterstützte der Ständerat sodann einen Antrag von SR Alex Kuprecht (SVP/SZ), jährliche Unterhaltsabzüge in der Höhe von maximal 6'000 Franken - alle 5 Jahre doppelt so viel - zuzulassen. Allerdings gilt dieser Abzug nur bei der direkten Bundessteuer, nicht aber bei der viel stärker ins Gewicht fallenden kantonalen Einkommenssteuer. Unterhaltsabzüge sind sinnvoll, denn sie fördern den Erhalt der baulichen Substanz und sind somit im öffentlichen Interesse. Zudem sind Unterhaltsinvestitionen konjunkturstützend und daher auch volkswirtschaftlich wertvoll.

Mit dem Gegenvorschlag würden viele Wohneigentümer steuerlich noch stärker belastet als heute. Zudem hat der Ständerat bereits angekündigt, als Begleitmassnahme auch noch eine Verfassungskompetenz für eine Zweitwohnungssteuer vorzuschlagen.

Der Hauseigentümerverband bedauert die ablehnende Haltung des Ständerates zu seiner Volksinitiative. Der Verband lehnt den Gegenvorschlag ab und hält an seiner Initiative fest. Es ist nun an der nationalrätlichen Kommission und anschliessend am Nationalrat, den Anliegen der privaten Immobilieneigentümer gebührend Rechnung zu tragen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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