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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Wichtige Weichenstellung beim Eigenmietwert

Zürich (ots)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerates (WAK-S) beschloss am 11. November 2010 einstimmig, auf 
den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative 
des HEV Schweiz "Sicheres Wohnen im Alter" nicht einzutreten. Der HEV
Schweiz begrüsst diesen Entscheid, denn der bundesrätliche 
Gegenvorschlag stellt die Wohneigentümer im Vergleich zum Status quo 
deutlich schlechter. Der HEV Schweiz hält an seiner Initiative fest.
Mit der heutigen Situation der Eigenmietwertbesteuerung scheint 
niemand so richtig zufrieden zu sein. Die Anzahl politischer 
Vorstösse zu diesem Thema belegt dies eindrücklich. Daher spricht 
sich die WAK- S mit 8 zu 3 Stimmen grundsätzlich für einen 
Systemwechsel aus. Sie hat die Verwaltung beauftragt, einen neuen 
Vorschlag zu erarbeiten. Dabei ist ihr wichtig, dass der 
Systemwechsel aufkommensneutral durchgeführt wird, d. h. der Staat 
darf steuerlich nicht von der Umgestaltung profitieren. Zudem soll 
der Vorschlag vorsehen, dass der Mittelstand nicht schlechter 
gestellt und den jungen Bevölkerungsschichten der Erwerb von 
Wohneigentum nicht erschwert wird. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, 
dass die WAK-S den Handlungsbedarf anerkennt und dass sie das 
wichtige Kriterium des Mehreinahmenverbots ausdrücklich fordert.
Nach Ansicht des HEV Schweiz muss zudem ein Unterhaltsabzug 
vorgesehen werden. Dieser Abzug ist für die Bauwirtschaft äusserst 
wichtig, da Unterhaltsinvestitionen Konjunkturstützend wirken. Der 
Förderungsanreiz mittels Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er 
hilft, die bauliche Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen 
Interesse ist. Schliesslich ist darauf zu achten, dass der 
Systemwechsel die Schuldenamortisierung fördert. In der Schweiz 
bestehen heute Hypothekarschulden von ca. 724,8 Milliarden Franken. 
Bei einer Bevölkerung in der Schweiz von rund 7,7 Mio. Personen 
ergibt das eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 94'000 Franken.
Wie geht es weiter?
Die WAK-S tritt auf den Gegenvorschlag des Bundesrates nicht ein, 
anerkennt aber grundsätzlich den Handlungsbedarf. Die Beratung über 
die HEV-Initiative sowie den Systemwechsel wird am 24./25. Januar 
2011 fortgesetzt. Der HEV-Schweiz hält seinerseits an seiner 
Initiative fest und wird sich dafür einsetzen, dass die oben 
erwähnten Punkte im Gegenvorschlag der WAK-S gebührend berücksichtigt
werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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