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HEV Schweiz: Mietzinse: Kosten des Vermieters relevant

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Zürich (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100000982 heruntergeladen 
     werden -
Gemäss Mietrecht richten sich die Mietzinse nach den Kosten der 
Vermieter. Schade, dass der Mieterverband dies polemisch umzudeuten 
versucht, indem er die zentralen Kosten für Unterhalt und Betrieb 
vernachlässigt.
Die gesetzliche Regelung ist klar: Massgebend für die 
Mietzinsanpassungen sind die Hypothekarzinsen (Referenzzinssatz), 
40%-Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie 
gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten. Dazu kommen seit der 
letzten Mietzinsanpassung vorgenommene wertvermehrende Investitionen.
Anzumerken bleibt, dass ein Vermieter, der keinen kostendeckenden 
Ertrag erzielt, den Mietzins gemäss Gesetz nicht weiter senken muss.
Dies sind keine Ausflüchte, sondern Fakten.
In seiner jüngsten Medienmitteilung suggeriert der Mieterverband, 
es bestehe durchwegs ein Senkungsanspruch an die Mieten. Diese 
pauschale Behauptung ist schlicht falsch: Es haben lange nicht alle 
Mieter im letzten Sommer eine Mietzinserhöhung erhalten. Im 
Gegenteil: Bei vielen Mietverhältnissen liegt die letzte 
Mietzinsanpassung weiter zurück, es wurde die 
Referenzzinssatzerhöhung von 3,5% nie weitergegeben und ist auch seit
relativ langer Zeit keine Teuerungsanpassung mehr erfolgt. Dies zeigt
auch die Mietpreisstatistik des BFS klar. Über einen längeren 
Zeitraum ist aber die Teuerung aber keineswegs negativ!
Dazu kommt, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten der Vermieter 
in den letzten Jahren massiv stärker angestiegen sind als die 
Teuerung. Dies macht die untenstehende Grafik der Handwerkerlöhne 
deutlich.
Dazu kommen die Mehrleistungen und wertvermehrenden Investitionen 
oder umfassende Überholungen. Gerade diese Kosten fallen aber ganz 
massiv ins Gewicht: So werden  laut Bundesamt für Statistik Jahr für 
Jahr zwischen 4.5 und 5 Milliarden Franken in bewilligungspflichtige 
Umbauten von Wohngebäuden investiert. Dadurch wurden bedeutende 
Mehrwerte geschaffen, die gemäss Mietrecht mit 
Hypothekarzinsreduktionen verrechnet werden können.
Fazit: Senkungen wird es sicherlich geben, aber es ist 
undifferenziert zu suggerieren, alle Mieter hätten Anspruch darauf. 
Es gilt, immer den konkreten Fall zu prüfen. Eine Senkung wird 
mitunter in neu (innert Jahresfrist) abgeschlossen Mietverhältnissen,
deren Mietzins auf Basis des Referenzzinssatzes von 3,5% basiert, 
resultieren. Dies betrifft rund 15% der Mietverhältnisse.
Nützliche Unterlagen und Hilfsmittel zum Thema 
Mietzinsanpassungen:
- Mietzinstool: 
http://www.hev-schweiz.ch/vermieten-verwalten/mietzinsrechner/
- www.hev-shop.ch
o	Mietverträge
o	HEV-Ratgeber: Der Mietzins
o	HEV-Broschüre: Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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