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HEV Schweiz: Aktueller Referenzzinssatz für Mietzinsen

Zürich (ots)

Der für Mietzinsanpassungen massgebende
Referenzzinssatz liegt nach wie vor bei 3,5%. Die Schweizerische 
Nationalbank eruiert vierteljährlich den Durchschnittssatz aller am 
Stichtag bestehenden Hypothekarkrediten. Daraus ergibt sich der für 
Mieten massgebende Referenzzinssatz.
Der Referenzzinssatz entspricht dem durchschnittlich von den 
Eigentümern tatsächlich bezahlten Hypothekarzinsen. Es zeigt sich 
damit deutlich, dass der Grossteil der Eigentümer und Vermieter noch 
nicht von den jüngst angekündigten Zinssenkungen der Banken 
profitieren können. Dies liegt daran, dass heute über 80% der 
Hypotheken Festhypotheken sind, mit teils relativ langen Laufzeiten.
Erst wenn die Dauer der Festhypothek abgelaufen ist, kann der 
Eigentümer zu aktuellen Zinssätzen einen neuen Hypothekarvertrag 
abschliessen. Deshalb wirken sich von den Banken angekündigte 
Zinsänderungen jeweils erst verzögert auf die Finanzierungskosten der
Vermieter und damit auch auf den mietrechtlichen Referenzzinssatz 
aus. Dies gilt für Zinsänderungen nach unten wie nach oben genau 
gleich.
Auswirkungen auf die Mieten
Für Mietzinsanpassungen ist seit dem 10. September 2008 
ausschliesslich der mietrechtliche Referenzzinssatz entscheidend. 
Dieser Satz bildet das Zinsniveau der effektiv bezahlten Zinsen ab. 
Da dieser Referenzzinssatz nach wie vor bei 3,5% liegt, sind 
Forderungen nach Mietzinsreduktionen - etwa aufgrund von variablen 
Leitzinssätzen - weder rechtlich noch sachlich gerechtfertigt.
Bis sich die aktuellen Zinsen (der variablen und der neu 
abgeschlossen Festhypotheken) tatsächlich kostensenkend für die 
Grosszahl der Vermieter und der Mieter auswirken, dauert es daher 
noch etwas. Es ist aber gut möglich, dass bei der nächsten 
Publikation Anfang Juli der Referenzzins einen Viertel tiefer liegt.
Weitere Kostenfaktoren
Neben den Hypothekarzinsänderungen spielen noch andere Kostenfaktoren
eine Rolle. So kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung gemäss 
Landesindex der Konsu¬mentenpreise sowie allgemeine 
Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.) 
geltend machen. Dies gilt auch für die seit der letzten 
Mietzinsanpassung vorgenommenen wertvermehrenden Investitionen oder 
umfassenden Überholungen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

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