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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Ja zur Teilzweckbindung

Zürich (ots)

Die nationalrätliche Kommission für Umwelt,
Raumplanung und Energie (UREK-N) hat sich heute erfreulicherweise für
die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausgesprochen. Damit werden 
konkrete Anreize für die Hauseigentümer geschaffen, in energetisch 
wirksame Sanie-rungsmassnahmen zu investieren. Der HEV Schweiz 
begrüsst diesen Entscheid sehr!
Längst ist bekannt, dass im Gebäudebereich ein hohes Potential für
die Verminderung der CO2-Emissionen liegt. Heute fehlen jedoch 
konkrete Anreize für Hauseigentümer, in energetisch wirksa-me 
Gebäudesanierungen zu investieren. Energetisch wirksame Sanierungen 
haben dabei nicht nur den Vorteil, dass sich damit der CO2-Ausstoss 
vermindern lässt, sondern es können auch die Heiz-kosten reduziert 
werden. Davon profitiert schliesslich die ganze Bevölkerung. Es ist 
daher gerecht-fertigt, dass solche Sanierungen mit staatlichen 
Mitteln gefördert werden. Auf Anstoss der parlamen-tarischen 
Initiative von Rolf Hegetschweiler wurden Lösungen gesucht, um solche
Anreize für die Hauseigentümer zu schaffen. Eine von der UREK-N 
eingesetzte Subkommission hat aufgrund die-ser Initiative 
mittlerweile eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, welche nun heute von
der UREK-N grundsätzlich unterstützt wurde. Diese sieht zwei 
Lösungsansätze vor: Einerseits sollen durch eine Teilzweckbindung der
CO2-Abgabe Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen direkt 
ge-fördert werden und andererseits durch eine Änderung des Mietrechts
die Rückerstattung der CO2-Abgabe unter Umständen beim Vermieter 
bleiben. Konkret sollen dabei durch die Teilzweckbindung ein Drittel 
bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe 
pro Jahr gröss-tenteils für Investitionen in energetisch wirksame 
Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt wer-den. Es ist sachgerecht, 
die Mittel aus der CO2-Abgabe für solche Investitionen zu verwenden, 
zu-mal diese im Endeffekt - im Sinne des CO2-Gesetzes - auch der 
CO2-Reduktion zugute kommen.
Mit der heute von der UREK-N unterstützten Teilzweckbindung der 
CO2-Abgabe können konkrete Anreize für die Hauseigentümer geschaffen 
werden. Der HEV Schweiz ist hocherfreut über diesen Entscheid. Damit 
wird schliesslich ein grosser Beitrag zur CO2-Emissionsreduktion 
geleistet, zu Gunsten der Umwelt, der Bevölkerung aber auch der 
Wirtschaft. Deshalb haben sich auch der Hauseigentümerverband Schweiz
und der Mieterverband für eine solche Lösung stark eingesetzt. Nun 
ist der Nationalrat gefordert, die Teilzweckbindung bzw. die 
Gesetzesvorlage der UREK-N - zu Gunsten aller - zu unterstützen und 
damit einen substantiellen Beitrag zu den Klimazielen zu leis-ten. 
Der HEV Schweiz setzt sich auch weiterhin engagiert ein!

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Eva Näf, Rechtskonsulentin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
Website: www.hev-schweiz.ch

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