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Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera

Sucht Schweiz JA zur Initiative «Schutz vor Passivrauchen»

Lausanne (ots)

Die Schädlichkeit von Passivrauchen ist heute in der Bevölkerung zwar besser bekannt. Trotzdem verursacht es in der Schweiz jährlich immer noch 3000 verlorene Lebensjahre. Sucht Schweiz engagiert sich für die Gesundheit der Nichtrauchenden, insbesondere der Arbeitnehmenden, und empfiehlt daher ein JA zur Initiative «Schutz vor Passivrauchen».

Der Schutz der Gesundheit steht für Sucht Schweiz an erster Stelle. Deshalb unterstützen wir die Initiative «Schutz vor Passivrauchen». Alle öffentlich zugänglichen Innenräume bzw. alle Räume, in denen andere Personen arbeiten, müssen rauchfrei sein, und dies unabhängig von der Raumfläche.

Sucht Schweiz erinnert daran, dass die Initiative noch bestehende Lücken im Bundesgesetz schliessen will. Dieses soll namentlich jene Arbeitnehmenden schützen, die dem Tabakrauch anderer ausgesetzt sind und diesem nicht immer ausweichen können. Gastronomiebetriebe gehören zu den Arbeitsplätzen, die am stärksten betroffen sind.

Die Forschung zeigt, dass Arbeiten im Tabakrauch das Risiko für Lungenkrebs, Schlaganfälle oder Erkrankungen der Herzkranzgefässe signifikant erhöht. Sucht Schweiz stützt ihre Positionen auf wissenschaftliche Erkenntnisse ab und erachtet deshalb den zusätzlichen Schritt in der Gesetzgebung als notwendig. Die Bevölkerung und das Personal in der Gastronomie müssen in allen Kantonen gleich geschützt werden.

Eine einheitliche Bundesregelung macht Sinn, nachdem acht richtungsweisende Kantone konkrete Erfahrungen im Schutz gegen das Passivrauchen gemacht haben - in diesen Kantonen wird die Initiative die geltenden Gesetze nicht ändern. In Graubünden beispielsweise ist seit der restriktiveren Passivrauchen-Regelung die Zahl der Herzinfarkte um 22% gesunken und am Genfer Universitätsspital ging die Zahl der Spitaleinweisungen wegen Atemwegserkrankungen um 19% zurück.

Mit einem JA zur Initiative «Schutz vor Passivrauchen» ist das Rauchen weiterhin erlaubt: - in Privaträumen - im Freien - in unbedienten Fumoirs - am Einzelarbeitsplatz, wenn niemand durch Passivrauchen beeinträchtigt wird.

Umfassende Informationen zu Sucht Schweiz finden Sie auf unserer Website http://www.suchtschweiz.ch

Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie hier: http://www.suchtschweiz.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/

Kontakt:

Simon Frey
Mediensprecher
sfrey@suchtschweiz.ch
Tel.: 021 321 29 63

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