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Bundesamt für Justiz

BJ: Philippinen können über 683 Mio. USD verfügen Fall Marcos mit dem Einziehungsentscheid abgeschlossen

(ots)

Zürich/Bern, 5.8.2003. Vertreter schweizerischer und philippinischer Behörden haben sich am Dienstag an einem Treffen in Zürich befriedigt über den positiven Abschluss des Falles Marcos geäussert. Nach dem Einziehungsentscheid des Obersten Gerichts in Manila können die Philippinen über die 1998 auf ein Sperrkonto überwiesenen Vermögenswerte in Höhe von mittlerweile 683 Mio. USD verfügen. Hängig ist nur noch die Herausgabe der Vermögenswerte von Mitbeteiligten in Höhe von 10 Mio. USD.

Der Fall Marcos begann 1986 mit der Anordnung einer Kontensperre 
durch den Bundesrat. 1990 bewilligte das Bundesgericht die 
Herausgabe der Bankdokumente der Familie Marcos an die Philippinen. 
Für die Rückgabe der Vermögenswerte stellte es die Bedingung auf, 
dass zuerst ein rechtskräftiges Urteil eines philippinischen 
Gerichts vorliegen müsse. 1997 hielt das Bundesgericht fest, dass 
die Vermögenswerte der Marcos-Stiftungen offensichtlich überwiegend 
deliktischer Herkunft seien, und liess deren vorzeitige Überweisung 
auf ein Sperrkonto in Manila zu.
Das Bundesgericht machte diese vorzeitige Überweisung allerdings von 
zwei Auflagen abhängig: Die Philippinen mussten zusichern, über die 
Einziehung bzw. Rückerstattung der Vermögenswerte in einem 
gerichtlichen Verfahren zu entscheiden, das den im Internationalen 
Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgelegten Grundsätzen 
entspricht. Zudem mussten sich die Philippinen verpflichten, die 
schweizerischen Behörden regelmässig über das gerichtliche 
Einziehungs- bzw. Rückerstattungsverfahren sowie über Vorkehrungen 
und Verfahren zur Entschädigung der Opfer von 
Menschenrechtsverletzungen unter dem Marcos-Regime zu informieren.
Kein Entscheid der Schweizer Behörden mehr fällig
Nachdem das Bundesamt für Justiz (damals noch: Bundesamt für 
Polizeiwesen) die von den Philippinen abgegebene Garantie als 
genügend bezeichnet und das Bundesgericht Beschwerden gegen diesen 
Entscheid abgewiesen hatte, konnten die Vermögenswerte 1998 auf ein 
Sperrkonto der Philippinischen Nationalbank in Manila transferiert 
werden. Nach dem Einziehungsentscheid des Obersten Gerichtes vom 15. 
Juli 2003, der die Einschätzung des Bundesgerichtes bezüglich der 
deliktischen Herkunft der beschlagnahmten Gelder bestätigt, können 
die Philippinen über diese Vermögenswerte in Höhe von 683 Mio. USD 
verfügen. Von Seiten der Schweizer Behörden ist kein Entscheid mehr 
fällig. Das philippinische Parlament berät zurzeit ein Gesetz, 
wonach die Marcos-Gelder für die Landreform bzw. für die 
Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu verwenden 
sind.
Noch 10 Mio. USD gesperrt
Vertreter der Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich, des 
Bundesamtes für Justiz und der philippinischen Kommission für die 
Rückführung der Marcos-Gelder (Presidential Commission on Good 
Government - PCGG) besprachen am Dienstag in Zürich die noch 
hängigen Rechtshilfeverfahren gegen Mitbeteiligte im Fall Marcos 
(ehemalige Minister und andere Personen). Im Jahr 2000 wurden die 
Bankdokumente an die Philippinen herausgegeben sowie ein Teil der 
gesperrten Gelder (5,5 Mio. USD) vorzeitig überwiesen. In der Folge 
gab die Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich Vermögenswerte 
in Höhe von rund 30 Mio. USD frei, weil die philippinischen Behörden 
nicht nachweisen konnten, dass sie nach wie vor ein Strafverfahren 
gegen die betroffenen Personen führten. Rund 10 Mio. USD bleiben 
noch in der Schweiz gesperrt. Die philippinische Justiz wird demnach 
noch über die Einziehung von 15,5 Mio. USD der Mitbeteiligten im 
Fall Marcos zu entscheiden haben.
Weitere Auskünfte: 
Bezirksanwalt Dieter Jann, Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton 
Zürich, 
Tel. 01 / 248 27 52
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88

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  • 29.07.2003 – 11:39

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