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Bundesamt für Justiz

Jean-François Leuba bleibt bis Ende Juni 2002 Präsident der Interjurassischen Versammlung

Bern (ots)

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat am Donnerstag
die Regierungsvertreter der Kantone Bern und Jura getroffen. Die
Tripartite-Konferenz bestätigte Jean-François Leuba in seinen
Funktionen und zeigte sich erfreut sich über das gute Klima in der
interjurassischen Zusammenarbeit. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold,
Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, hat
am Donnerstag in Bern zur Tripartite-Konferenz eingeladen, der neben
der Vertreterin des Bundesrates Mitglieder der Regierungen der
Kantone Bern und Jura angehören. Die Tripartite-Teilnehmer wiesen auf
den konstruktiven Geist hin, den der Präsident, alt
Nationalratspräsident Jean-François Leuba, und die Mitglieder der
Interjurassischen Versammlung zum Ausdruck bringen. Im Autrag des
Bundesrates wird Leuba sein Mandat noch bis Ende Juni wahrnehmen.
Danach möchte er die Präsidentschaft abgeben. Die
Tripartite-Teilnehmer sehen vor, dass auch in Zukunft eine
aussenstehende Person den Vorsitz der Interjurassischen Versammlung
innehaben wird.
Die Tripartite hat sich an der Konferenz zudem mit dem
Jahresbericht der Interjurassischen Versammlung (Assemblée
interjurassienne, AIJ) befasst. Sie hat mit Genugtuung festgestellt,
dass die Spannungen, die in Zusammenhang mit den Reaktionen auf die
Resolution N. 44 der AIJ entstanden sind, beseitigt werden konnten.
Die Kantone sind auch mit ihren Arbeiten für die Verwirklichung
gemeinsamer Institutionen zwischen dem Kanton Jura und dem Berner
Jura weitergekommen. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und die
Vertreter der Kantone Bern und Jura haben schliesslich verschiedene
Aspekte der interregionalen Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura
und dem Berner Jura erörtert. Bundesrätin Metzler äusserte sich nach
dem Treffen wie folgt: «Ich betrachte die konstruktive Haltung der
beiden Regierungen und ihr Bemühen, plötzlich auftretende Spannungen
nicht eskalieren zu lassen, als sehr positiv».

Kontakt:

Jean-Christophe Geiser,
Bundesamt für Justiz,
Tel. +41 31 322 53 99

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