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Bundesamt für Justiz

d-Box gefährdet die Angebots- und Meinungsvielfalt

Bern (ots)

Bundesrat weist Beschwerde der Teleclub AG ab
Die Teleclub AG muss bei der geplanten Einführung des
digitalen Fernsehens auf die vorgesehene d-Box (Set-Top-Box)
verzichten und ein Umwandlungsgerät mit einer offenen Schnittstelle
einsetzen. Das geschlossene System der d-Box gefährdet die Angebots-
und Meinungsvielfalt und den Integrationsauftrag des Fernsehens. Der
Bundesrat hat am Mittwoch den Entscheid des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
bestätigt und eine Beschwerde der Teleclub AG abgewiesen.
Der Teleclub ist der erste Bewerber für ein "digitales Fernsehen"
in der Schweiz. Im Konzessionsverfahren war die Uebertragung der
Fernsehsignale per Satellit an sich nicht strittig. Zu Diskussionen
Anlass gab allein der Einsatz der von der Kirch-Gruppe verwendeten
sogenannten d-Box als Set-Top-Box, das heisst als Gerät zur
Umwandlung des digitalen Signals des Satelliten in ein analoges
Signal für den Fernseher. Das UVEK erachtete die d-Box, die den
Teleclub-Abonnenten gratis abgegeben wird, als ein geschlossenes
System, das im Pay-TV-Bereich nur den Empfang jener Programme
zulässt, welche, wie die Teleclub-Programme, den gleichen
Verschlüsselungscode der Kirch-Gruppe verwenden. Wenn dies nicht der
Fall ist, müssen die Fernsehkonsumenten eine zusätzliche Set-Top-Box
erwerben.
Die Rechte am Verschlüsselungscode der Kirch-Gruppe liegen bei der
Firma Betaresearch, einer 100%igen Tochter der Kirch-Gruppe, die
ihrerseits zu 40 % am Teleclub beteiligt ist. Mit Blick darauf
verlangte das UVEK, dass der Teleclub die d-Box durch eine
Set-Top-Box mit einer offenen Schnittstelle (Common Interface)
ersetze. Dies lehnte der Teleclub auf Betreiben der Kirch-Gruppe hin
ab und erhob Beschwerde beim Bundesrat.
Kein diskriminierungsfreier Zugang gewährleistet
Der Bundesrat gelangt zum Schluss, dass die vom UVEK verfügte
Auflage einer offenen Schnittstelle zu Recht erfolgt ist. Der Einsatz
der d-Box gefährdet die Angebots- und Meinungsvielfalt und den
Integrationsauftrag des Fernsehens. Angesichts der starken Position
ausländischer Fernsehprogramme und der unterschiedlichen Systeme,
insbesondere in Frankreich und Deutschland, haben sich in der Schweiz
entlang den Sprachgrenzen Fernsehregionen mit eigenen Systemen
gebildet. Würde die d-Box zugelassen, so könnten Teleclub-Abonnenten
anderssprachige Programme nur empfangen, wenn ein Drittveranstalter
einen Lizenzvertrag mit Betaresearch abschliesst, was nur
ausnahmsweise der Fall sein dürfte. Die Gefährdung der Angebots- und
Meinungsvielfalt sowie des Integrationsauftrags des Fernsehens wird
noch dadurch verstärkt, dass die Kirch-Gruppe im Pay-TV-Bereich,
namentlich in der Vermarktung der Spielfilme, eine marktbeherrschende
Stellung einnimmt. Der Entscheid des Bundesrates basiert auf dem RTVG
und hat zur Folge, dass der Wettbewerb auf programmlicher Ebene
gewährleistet bleibt.
Die Regeln des Wettbewerbs schützen die Angebots- und
Meinungsvielfalt und den Integrationsauftrag des Fernsehens nicht
genügend. Davon geht auch das Europäische Parlament aus, das in einem
Richtlinienentwurf zum Schutz der Medienvielfalt im Digitalfernsehen
die Verpflichtung der Programmanbieter zu offenen Schnittstellen
vorschlägt.

Kontakt:

Rechtsfragen: Folco Galli, Bundesamt für Justiz,
Tel. 41 31 322 77 88

Technische Fragen: Martin Dumermuth, Vizedirektor und Chef
Abteilung Radio und Fernsehen, Bundesamt für Kommunikation,
Tel. +41 32 327 55 45

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