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Bundesamt für Justiz

Bundesrat bekräftigt sein Vorgehen zu Schengen/Dublin

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch von einem Papier
betreffend Verhandlungen mit der Europäischen Union in den Bereichen
polizeiliche/justizielle Zusammenarbeit und Asyl/Migration
(Schengen/Dublin) Kenntnis genommen. Dabei würdigte er namentlich die
Resultate der bisherigen Expertengespräche und die jüngsten positiven
Signale aus Brüssel. Der Bundesrat ist aufgrund dieser Elemente
überzeugt, dass der eingeschlagene Weg, Verhandlungen mit der EU über
eine Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin anzustreben, im
Interesse einer optimalen innerern Sicherheit liegt. Er erwartet dazu
auch die Stellungnahme der Kantone zu einem Vorverhandlungsmandat.
Sie wird in den nächsten Tagen abgegeben.
Was ist Schengen und was bringt es?
Das Schengener Vertragswerk umfasst die Verstärkung der
Grenzkontrollen an den Aussengrenzen, eine gemeinsame Visa- und
Asylpolitik, eine Verbesserung der grenzüberschreitenden
Polizeizusammenarbeit und einen Informationsaustausch über gesuchte
oder unerwünschte Personen. Das durch den Wegfall der stationären
inneren Grenzkontrollen entstehende allfällige Sicherheitsdefizit
würde durch flankierende Massnahmen ausgeglichen. Schengen lässt den
Mitgliedstaaten die Freiheit, diese flankierenden
Sicherheitsmassnahmen selber zu gestalten.
Nimmt die Schweiz an Schengen teil, ist davon auszugehen, dass sie
wie ein Mitgliedstaat behandelt wird. Sie wird das ganze System
übernehmen müssen. Auch die Schweiz wird das durch den Wegfall von
stationären Grenzkontrollen entstehende Sicherheitsdefizit durch
flankierende Massnahmen ausgleichen müssen. Diese Frage wird zur Zeit
im Rahmen von USIS (Ueberprüfung des Systems der inneren Sicherheit
der Schweiz) und in Absprache mit den Kantonen vertieft geprüft. Die
Warenkontrolle an den Grenzen würde auch bei einem Abbau der
Personenkontrolle und beim Einsatz von flankierenden Massnahmen
aufrecht erhalten. Aber es gibt auch einen wesentlichen Unterschied
zur Mitgliedschaft: Die Schweiz wird zwar bei der Vorbereitung neuer
Lösungen mitarbeiten können, aber sie wird nicht mitentscheiden
dürfen.
Eine Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin entspräche der
allgemeinen integrationspolitischen Marschrichtung des Bundesrates
und damit namentlich auch dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Die
Personenfreizügigkeit ist eine wesentliche politische Voraussetzung
für den gemäss "Schengen" vorgesehenen Abbau der Grenzkontrollen.
Weitere Klärungen nötig
Der Bundesrat befasste sich am Mittwoch mit einer Reihe von
weiteren Fragen (u. a. Datenschutz, polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit, Amts- und Rechtshilfe). Er stellte fest, dass noch
weitere Klärungen nötig sind. Sie sollen so bald wie möglich
analysiert werden.
In diesem Rahmen ist ein zweites Treffen auf Expertenebene mit
Vertretern der Europäischen Kommission geplant. Der Bundesrat wird
sich voraussichtlich im Mai erneut mit dem Thema befassen und
Vor-Verhandlungsmandate verabschieden lassen.

Kontakt:

Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin Bundesamt für Justiz,
Tel. +41 31 322 41 34

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