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Bundesamt für Gesundheit

BAG: Obligatorische Unfallversicherung: Kosten-Nutzen-Analyse vorgestellt

(ots)

Das HSG-Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik hat vor Experten in Bern eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellte Kosten-Nutzen-Analyse über die obligatorische Unfallversicherung präsentiert.

Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) im Jahr 
1984 ist die Organisation der Unfallversicherung unverändert 
geblieben. Vor zwei Jahren kam der Bundesrat zum Schluss, dass das 
Unfallversicherungssystem effizient sei und grundsätzlich keiner 
Änderung bedürfe. Die Landesregierung stützte sich dabei auf 
verschiedene verwaltungsinterne Berichte, die die Effizienz dieser 
Sozialversicherung untersucht hatten.
Damit jedoch bereits heute Grundlagen für künftige Diskussionen über 
die Organisation dieser Sozialversicherung zur Verfügung stehen, hat 
der Bundesrat durch ein unabhängiges externes Institut eine Kosten- 
Nutzen-Analyse über die Unfallversicherung erstellen lassen.
In der nun vor Experten präsentierten statischen Kosten-Nutzen- 
Analyse, welche keine Empfehlung abgibt, sind aus 
gesamtwirtschaftlicher Sicht keine wesentlichen Unterschiede 
zwischen dem heutigen und einem liberalisierten/privatisierten 
System der obligatorischen Unfallversicherung ersichtlich. Auch 
werden im gegenwärtigen System keine bedeutsamen Ineffizienzen 
festgestellt. Bei einer Liberalisierung/Privatisierung könnten 
hingegen für die öffentliche Hand erhebliche Übergangskosten 
anfallen. Je nach der Ausgestaltung einer 
Liberalisierung/Privatisierung müssten Mittel in der Höhe von 
mehreren Milliarden Franken eingesetzt werden.
Im Herbst wird das Eidgenössische Departement des Innern die 
definitive Fassung der Kosten-Nutzen-Analyse über die obligatorische 
Unfallversicherung dem Bundesrat vorlegen, damit dieser über das 
weitere Vorgehen entscheiden kann.
Für ergänzende Auskünfte:
Bundesamt für Gesundheit
Daniel Wiedmer, Tel. 031 322 95 05

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