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Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat setzt neues Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2002 in Kraft

Bern (ots)

Der Bundesrat hat das Bundesgesetzes über
Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) vom 15.
Dezember 2000 auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Das Gesetz
sieht u.a. die Schaffung des neuen Schweizerischen
Heilmittelinstituts vor, das gleichzeitig seinen Betrieb aufnehmen
wird. Es wird für die Zulassung und die Marktüberwachung von
Medikamenten und Medizinprodukten sowie für die Bewilligungen und
Kontrolle von Betrieben zuständig sein.
Aus dem Zusammenschluss der Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes
für Gesundheit und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel
entsteht eine neue öffentlich-rechtliche Institution mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Das künftige Bundesinstitut heisst Swissmedic,
Schweizerisches Heilmittelinstitut. Es wird zusammen mit den Kantonen
den Vollzug des Heilmittelgesetzes überwachen. In diesem Zusammenhang
hat der Bundesrat weitere Beschlüsse gefasst, die für die
betriebswirtschaftliche und organisatorische Gründung des Instituts
notwendig sind. Dazu gehören die Organisationsverordnung für das
Schweizerische Heilmittelinstitut, die Verordnung über das Personal
des Schweizerischen Heilmittelinstituts und der Leistungsauftrag des
Bundesrats an das Schweizerische Heilmittelinstitut.
Mit einem ersten Leistungsauftrag für vier Jahre setzt der
Bundesrat die Rahmenbedingungen für das Institut. Es soll sich als
anerkanntes nationales und internationales Institut zur
Heilmittelkontrolle in der Schweiz etablieren und eine wirksame
Heilmittelkontrolle sicherstellen. Im Leistungsauftrag ist der
Aufwand von 49 Mio Franken pro Jahr bestimmt. Die Abgeltungen des
Bundes sowie der Gebührenfinanzierungsgrad sind im Leistungsauftrag
vorgegeben. Der Beitrag des Bundes beläuft sich dabei auf 21 Mio.
Franken pro Jahr für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des
Instituts.
ots Orignaltext: BAG
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation,
Tel. +41 31 322 95 05

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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