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Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat setzt Regelung zur Xenotransplantation in Kraft

Bern (ots)

Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossene
Regelung zur Xenotransplantation auf den 1. Juli 2001 in Kraft. Diese
Regelung gilt solange, bis das Transplantationsgesetz in Kraft
gesetzt wird, voraussichtlich im Jahr 2004. Sie ist auf die sich in
Erarbeitung befindenden Richtlinien der USA, von Grossbritannien
sowie des Europarates abgestimmt.
Wer tierische Organe, Gewebe oder Zellen auf den Menschen
transplantieren will, braucht künftig eine Bewilligung des
Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Eine solche Transplantation darf
nur vorgenommen werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger
umfassend informiert worden ist und der Transplantation sowie den
damit verbundenen Massnahmen und Verhaltensregeln aus freiem Willen
und unterschriftlich zugestimmt hat. Um die Uebertragung eines
Krankheitserregers vom Tier auf den Menschen zu verhindern, werden an
den Umgang mit den Spendertieren besondere Anforderungen gestellt.
Die Verwendung von Primaten als Spendertiere wird aufgrund der nahen
Verwandtschaft mit dem Menschen und dem dadurch erhöhten
Infektionsrisiko verboten. In der Schweiz sind bislang keine
Xenotransplantationen von Organen vorgenommen worden. Allerdings
wurden bereits einige klinische Studien mit tierischen Zellen
durchgeführt. Zurzeit laufen in der Schweiz zwar keine klinische
Studien; weitere Versuche, insbesondere im Bereich der Gentherapie,
befinden sich jedoch in Vorbereitung. In naher Zukunft sind daher
Gesuche um Erteilung einer entsprechenden Bewilligung zu erwarten,
insbesondere weil menschliche Zellen, die zusammen mit tierischen
gezüchtet werden, aufgrund des gleichen Risikopotenzials künftig wie
Xenotransplantate behandelt werden.
Diese Regelung tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, in dem die
Xenotransplantation in der Oeffentlichkeit aus fachlichen,
politischen, ethischen und emotionalen Gründen kontrovers diskutiert
wird. Davon zeugen die Reaktionen, die im Rahmen der Vernehmlassung
zum Transplantationsgesetz die Regelung der Xenotransplantation
mehrheitlich kritisch oder ablehnend beurteilten. Zur Begründung
wurden namentlich die Infektionsrisiken, Tierschutzaspekte, der
ungewisse medizinische und wirtschaftliche Nutzen dieser Technik
sowie ethische Bedenken angeführt. Auch das Bürgerpanel des
PubliForums, das einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern
ermöglichte, sich mit den vielfältigen Aspekten der
Transplantationsmedizin auseinanderzusetzen, äusserte Bedenken
bezüglich der medizinischen und psychischen Auswirkungen der
Xenotransplantation. Es forderte zwar mehrheitlich kein Moratorium,
legte aber grossen Wert auf Alternativen zur Linderung des
Organmangels.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement des Innern, Presse- und
Informationsdienst;
Bundesamt für Gesundheit, Theodor Weber, Stabsstelle Biotechnologie
und Heilmittelpolitik BAG / Renate Zaugg, Abteilung Recht BAG,
Tel. +41 31 322 95 05.

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