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Bundesamt für Veterinärwesen

Heimtier-Ausweis für Reisen in EU ab kommender Woche verfügbar

(ots)

Der neue Heimtierausweis für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die Länder der Europäischen Union (EU) ist ab nächster Woche bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich. Damit wird das Reisen mit Heimtieren auch unter den seit dem 1. Oktober verschärften Einreisebestimmungen der EU wieder leichter. Mit dem Heimtierausweis, den jeder Tierarzt und jede Tierärztin in der Schweiz ausfüllen kann, einer gültigen Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung ist der Grenzübertritt in die EU möglich.

Auf den 1. Oktober hatte die EU ihre Einreisebestimmungen für 
Hunde, Katzen und Frettchen verschärft. Neben einer Kennzeichnung 
der Tiere war in den vergangenen Wochen eine amtlich beglaubigte 
Veterinärbescheinigung nötig. Der neue Heimtierausweis ersetzt auf 
Reisen sowohl diese Bescheinigung wie auch den bisherigen Impfpass. 
Die Bescheinigung kann allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit 
weiterhin benutzt werden. Tiere, die nicht ins Ausland reisen, 
brauchen den neuen Heimtierausweis nicht.
Den Ausweis hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte 
zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitet. 
Das Dokument hat gegenüber der Veterinärbescheinigung einige 
Vorteile. Alle Tierärzte und Tierärztinnen der Schweiz mit 
Praxisbewilligung können den Ausweis rechtsgültig ausfüllen. Er ist 
zudem während des gesamten Lebens eines Tieres gültig.
Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich 
sowie Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell 
sollten sich Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die 
Bestimmungen informieren - im Reiseland, auf der Webseite des BVET 
(www.bvet.admin.ch) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung 
nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt 
erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 
30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren.
Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben 
sich keine Änderungen. Wer etwa mit Hund oder Katze in ein Tollwut- 
Land reist, dazu gehören neben anderen die meisten der neuen EU- 
Mitgliedsstaaten, braucht für die Rückreise eine Bewilligung vom 
BVET. Diese ist mehrere Wochen vor der Abreise zu beantragen. Für 
die Rückreise aus den alten EU-Mitgliedsstaaten dagegen ist keine 
solche Bewilligung nötig. Für Frettchen, die rechtlich als Wildtiere 
gelten, muss vor der Ein- oder Rückreise in die Schweiz immer eine 
Bewilligung vom BVET eingeholt werden.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:	
Marcel Falk, Kommunikation BVET, Tel. 031 / 323 84 96

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