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Bundesamt für Veterinärwesen

Aenderung der Tierschutzverordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine
Teilrevision der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 (TSchV; SR
455.1) verabschiedet. Sie betrifft namentlich Bestimmungen zur
Wildtierhaltung sowie zu Eingriffen an Tieren ohne
Schmerzausschaltung.
Die Bestimmungen über die Wildtierhaltung werden aufgrund der
Erfahrungen beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung und neuer
Erkenntnisse aus der Praxis im Bereich der Wildtierhaltung angepasst.
Wesentlich erweitert wurden insbesondere die Mindestanforderungen
bezüglich qualitativer Elemente, welche geeignet sind, beispielsweise
die Beschäftigung und/oder das Sozialverhalten zu fördern. Dazu
gehören Strukturen, welche zur Erkundung/Futtersuche anregen oder
Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Neu ist auch, dass für
Privatpersonen die Haltung von grossen Aras und Kakadus sowie von
grossen Leguanen bewilligungspflichtig ist. Die Halter solcher Tiere
haben bis August 2002 Zeit, ihre Tiere bei der zuständigen kantonalen
Stelle anzumelden.
Hinsichtlich der erlaubten Eingriffe ohne Schmerzausschaltung hat
der Bundesrat entschieden, dass Kälber, Schafe, Ziegen und Kaninchen
künftig nur noch unter Schmerzausschaltung kastriert werden dürfen;
Pflicht wird die Schmerzausschaltung auch beim Enthornen von Kälbern.
Diese Entscheidung beruht auf einer Interessenabwägung zwischen den
von den Tieren erlittenen Schmerzen und der Wirtschaftlichkeit. Es
wurde zunächst die Notwendigkeit des Eingriffs an und für sich
geprüft und dann die Verfügbarkeit praxistauglicher Alternativen.
Weil es zur heutigen Form der Ferkelkastration keine tauglichen,
wirtschaftlich vertretbaren Alternativmethoden gibt, wird der
Eingriff ohne Schmerzausschaltung auch weiterhin gestattet,
vorausgesetzt, dass die Ferkel nicht älter als 14 Tage sind. Auf der
Suche nach wirtschaftlichen und auch in der Praxis anwendbaren
Kastrationsmethoden oder Alternativen dazu, unterstützt das Bundesamt
für Veterinärwesen bereits heute entsprechende Forschungsprojekte.
Verordnung :
http://www.evd.admin.ch/pdf/Ordonnance_prot_an_D.pdf
Erläuterungen :
http://www.evd.admin.ch/pdf/Erlaeuterungen_Rev_TSchV_2001_D.pdf

Kontakt:

Hans Wyss, Kommunikation, 031 323 84 96

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