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Bundeskanzlei BK

BK: Bundesrat und Kantone empfehlen Schengen/Dublin zur Annahme

Bern (ots)

Bundesrat und Kantone haben am Donnerstag die Abkommen
über Schengen/Dublin zur Annahme empfohlen. Der Bundesrat war durch 
die Departementschefs Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey, Christoph 
Blocher und Hans-Rudolf Merz vertreten. Seitens der Kantone sprach 
sich Regierungsrat Markus Notter, Präsident der Kantonalen Konferenz 
der Justiz- und Polizeidirektoren, für Schengen/Dublin aus. Die 
Abstimmung wird am 5.Juni 2005 stattfinden.
Nach Zustandekommen des Referendums haben Bundesrat und Kantone die 
bilateralen Abkommen zwischen Schweiz und EU über die Assoziierung 
an Schengen und Dublin zur Annahme empfohlen. EVD-Vorsteher Joseph 
Deiss bezeichnete die Abkommen als erfolgreiche Fortsetzung 
schweizerischer Interessenpolitik auf dem bilateralen Weg und wies 
auf die wirtschaftlichen Vorteile hin.
Bundesrat Christoph Blocher, Chef des EJPD, erläuterte die Polizei- 
und Asylzusammenarbeit von Schengen/Dublin. EFD-Vorsteher Hans- 
Rudolf Merz bezeichnete die Schweizer Grenzen als einen "Sonderfall" 
in Schengen, insofern als die Schweizer Grenzwache auch bei einer 
Schengen-Beteiligung weiterhin Grenzkontrollen durchführen wird. Er 
ging zudem auf die vertragliche Absicherung des Bankgeheimnisses bei 
direkten Steuern dank Schengen ein.
Regierungsrat Markus Notter (Zürich) betonte als Präsident der 
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - 
direktoren (KKJPD), dass die internationale Zusammenarbeit für die 
Verbrechensbekämpfung immer wichtiger und mit Schengen/Dublin 
verbessert werde. Die bewährte kantonale Polizeihoheit bleibe dabei 
aber erhalten.
EDA-Vorsteherin Micheline Calmy-Rey schliesslich unterstrich, dass 
der Assoziierungsvertrag die schweizerische Souveränität und die 
Referendumsmöglichkeiten nicht einschränke. Künftige Entscheidungen 
über weitere europapolitische Schritte würden mit Schengen/Dublin 
nicht vorweg genommen.
Ziel von Schengen/Dublin ist, Grenzverkehr und Mobilität der Bürger 
und Bürgerinnen durch den Verzicht auf systematische Passkontrollen 
zu erleichtern. Gleichzeitig wird durch verstärkte internationale 
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz der Kampf gegen das Verbrechen 
verbessert. Das Dubliner Abkommen richtet sich gegen Missbräuche im 
Asylwesen. Die internationale Zusammenarbeit trägt dazu bei, 
Mehrfachgesuche zu vermeiden. Dadurch kann das Asylwesen entlastet 
werden.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 14. April 2005

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