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Bundeskanzlei BK

BK: Unterzeichnung der Bilateralen II und des Protokolls zur Ausdehnung der Freizügigkeit

Bern (ots)

Bundespräsident Joseph Deiss und Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey haben am Dienstag in Luxemburg die bilateralen 
Abkommen II sowie das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf 
die neuen EU-Staaten unterzeichnet. Seitens der EU wurden die 
Abkommen vom niederländischen Justizminister Piet Hein Donner, 
Vorsitzender des Rates der EU-Justiz- und Innenminister, sowie von 
Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz und Inneres, 
unterzeichnet.
Anlässlich der Unterzeichnungszeremonie bewertete Bundespräsident 
Deiss die Bilateralen II wie auch die Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit als erneuten Ausdruck der Bereitschaft der 
Schweiz und der EU, Chancen und Herausforderungen gemeinsam 
anzupacken. Die Abkommen bedeuteten für die Schweiz wichtige weitere 
Schritte auf dem bilateralen Weg.
Bundesrätin Calmy-Rey unterstrich die Vorteile der Bilateralen II 
für die Wirtschaft, wie beispielweise für die 
Nahrungsmittelindustrie, den Tourismus sowie für den Finanzplatz 
Schweiz. Über die wirtschaftlichen Anliegen hinaus würde die 
Zusammenarbeit mit der EU in weiteren Politikbereichen ausgebaut, in 
erster Linie bei der inneren Sicherheit und der Asylpolitik.
Die europaweite Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit im Rahmen von 
Schengen bietet Instrumente gegen das grenzüberschreitende 
Verbrechen. Die Dubliner Asylzusammenarbeit ermöglicht eine 
substanzielle Entlastung des schweizerischen Asylwesens.
Mit dem Zusatzprotokoll zur Freizügigkeit werden die 
Übergangsregelungen (wie Kontingente, Inländervorrang und 
Lohnkontrolle) für eine schrittweise und kontrollierte Öffnung der 
Arbeitsmärkte gegenüber den neuen EU-Staaten festgelegt. Für die 
Unternehmen erschliesst sich dadurch ein Rekrutierungsmarkt, welcher 
sich positiv auf den Wirtschaftsstandort auswirken wird.
Anwesend an der Unterzeichnungszeremonie waren seitens der EU 
Piet Hein Donner sowie Jonathan Faull, Generaldirektor für Justiz 
und Inneres der Kommission. Seitens der Schweiz nahmen neben 
Bundespräsident Deiss und Bundesrätin Calmy-Rey zudem die beiden 
Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen von National- und 
Ständerat, Erwin Juzet und Peter Briner, sowie der Tessiner 
Regierungsrat Luigi Pedrazzini, Präsident der Konferenz der 
Kantonsregierungen, an der Unterzeichnung in Luxemburg teil.
Luxemburg, 26. Oktober 2004
Auskunft: 
Manuel Sager, Informationschef EVD, Tel. 079 777 67 85
Ivo Sieber , Informationschef EDA, Tel. 079 301 70 35
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 079 301 62 84
Urs Hammer, schweizerische EU-Mission Brüssel, Tel. 0032 473 983 420
Die einzelnen Dossiers der Bilateralen II
Schengen/Dublin
 Schengen erleichtert den freien 
grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer 
Personenkontrollen an der Grenze. Gleichzeitig wird die innere 
Sicherheit durch die verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
von Polizei und Justiz gegen grenzüberschreitendes Verbrechen und 
Terrorismus gestärkt. Zentrales Instrument dieser Kooperation ist 
das computergestützte europaweite Fahndungssystem SIS. Das 
schweizerische Grenzwachtkorps wird auch bei einer 
Schengen-Zusammenarbeit weiterhin an der Schweizer Grenze 
Zollkontrollen sowie im Rahmen derselben auch Personenkontrollen 
durchführen. Dazu kommen mobile Kontrollen der Behörden im 
Landesinnern.
Dublin regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen 
Kriterien. Asylsuchende haben Anspruch auf ein Gesuch in dem für sie 
zuständigen Staat. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können 
Zweitgesuchsteller eindeutig identifiziert und ins zuständige Land 
zurückgewiesen werden.
Zinsbesteuerung
 Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten einen 
Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35% angehoben wird. Dieser 
Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von 
natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung
 Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU 
gegen Schmuggel und andere Deliktformen im Bereich indirekter 
Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich 
Subventionen sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird 
intensiviert und ausgebaut.
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
 Für eine breite Palette von Produkten der Nahrungsmittelindustrie 
(wie Schokolade, Biskuits, Suppen, Saucen, Teigwaren, löslicher 
Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen abgebaut.
Umwelt
 Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, 
einem wichtigen Instrument der europäischen Zusammenarbeit im 
Umweltbereich.
Statistik
 Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist 
der Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer, gesicherter 
statistischer Daten als Grundlage für Entscheide in Politik und 
Wirtschaft.
MEDIA
 Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu 
den Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der 
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films.
Ruhegehälter
 Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit 
Wohnsitz in der Schweiz wird aufgehoben.

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