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Bundeskanzlei BK

BK: Umsetzung des Parlamentsgesetzes in der Bundesverwaltung

Bern (ots)

Die im neuen Parlamentsrecht vorgesehenen
Informationsrechte der Ratsmitglieder und parlamentarischen 
Kommissionen haben Auswirkungen auf die Bundesverwal-tung. Der 
Bundesrat hat mehrere Präzisierungen auf Verwaltungsseite 
beschlossen, um die Umsetzung des Parlamentsgesetzes auf den 
Zeitpunkt seines Inkrafttretens (1.12.03) sicher zu stellen.
Da die Informationsrechte der Ratsmitglieder und parlamentarischen 
Kommissionen im neuen Parlamentsgesetz ausführlich geregelt sind, 
können die Weisungen der Bundesverwaltung von 1975 über die 
Akteneinsicht aufgehoben werden. In einer neuen schlanken Regelung 
in Art. 5a der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung 
(RVOV) wird nur noch festgehalten, wer auf Verwaltungsseite für die 
Behandlung von Gesuchen um Information zuständig ist. Im Regelfall 
entscheidet das zuständige Departement. Der Bundesrat selber 
entscheidet, wenn es um Gesuche um Einsichtnahme in Akten des 
Mitberichtsverfahrens geht oder um Informationen aus dem Bereich des 
Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. In die Beschlüsse des 
Bundesrates können die Ratsmitglieder auf Gesuch hin Einsicht 
nehmen. Sie haben das Gesuch an die Bundeskanzlei zu richten.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 19. November 2003
Für Auskünfte: 
Leiter der Sektion Recht: Thomas Sägesser (Tel. 031/322 41 51)

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