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Bundeskanzlei BK

BK: Irak-Krise - Die Haltung des Bundesrates - Information durch den Bundesratssprecher

Bern (ots)

Der Bundesrat begrüsst den Beschluss des
UNO-Sicherheitsrates, die Mission der Inspektoren der UNMOVIC zu 
verlängern, und ruft die irakischen Behörden dazu auf, mit den 
Inspektoren, die mit der Identifikation und der Zerstörung der 
verbotenen Waffen beauftragt sind, uneingeschränkt, aktiv und 
bedingungslos zusammenzuarbeiten. Die Schweiz ist bereit, die 
gegenwärtige Mission voll und ganz zu unterstützen, damit der Irak 
mit friedlichen Mitteln entwaffnet werden kann. Sie spricht sich 
dafür aus, die Inspektoren mit den zusätzlichen Mitteln auszurüsten, 
deren sie bedürfen, damit sie ihre Aufgabe mit der erforderlichen 
Effizienz und Schnelligkeit weiterführen können. Für den Bundesrat 
ist es unerlässlich, dass sämtliche Massenvernichtungswaffen, über 
die der Irak verfügen könnte, zerstört werden; die Sicherheit der 
internationalen Gemeinschaft lässt es nicht zu, dass das in Bagdad 
herrschende Regime Verfügungsgewalt über derartige Waffen hat.
Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung: Es sind sämtliche 
friedlichen Mittel auszuschöpfen, bevor die Anwendung von Gewalt in 
Erwägung gezogen wird. Im Übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, 
dass die UNO-Resolution 1441 keine ausreichende völkerrechtliche 
Grundlage darstellt, um die Anwendung von Gewalt zu legitimieren. 
Ohne eine neue Resolution des Sicherheitsrates, welche zur Anwendung 
von Gewalt ermächtigt, wird die Schweiz eine militärische 
Intervention der Vereinigten Staaten oder einer Staatenkoalition 
gegen den Irak als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten 
betrachten. In diesem Fall käme das Neutralitätsrecht zur Anwendung.
Unter diesen Voraussetzungen könnte der Bundesrat, gestützt auf das 
Neutralitätsrecht, keinerlei Transit- oder Überflugsrechte für 
Luftfahrzeuge zu militärischen Zwecken bewilligen. Ausnahmen könnten 
jedoch für Überflüge zu humanitären Zwecken in Erwägung gezogen 
werden.
Sollte der Sicherheitsrat einem bewaffneten Konflikt zustimmen, so 
wird der Bundesrat in der Lage sein, von Fall zu Fall über einen 
Überflug über schweizerisches Hoheitsgebiet zu entscheiden.
In diesem Sinne beantwortet der Bundesrat das generelle Ersuchen um 
Überflugsrechte über schweizerisches Territorium "in den kommenden 
Monaten", das die Vereinigten Staaten über ihre Botschaft in Bern 
letzte Woche gestellt haben.
So, wie es formuliert ist und weil es zeitlich nicht begrenzt ist, 
kann das Gesuch der USA nicht akzeptiert werden. Die Frage, ob 
Überflüge ausserhalb des Courant normal bewilligt werden können, 
solange ein Krieg nicht deklariert worden ist, muss unter dem 
Gesichtspunkt der Neutralität noch vertieft geprüft werden. Der 
Bundesrat wird seine Haltung festlegen, sobald er über zusätzliche 
diesbezügliche Abklärungen verfügt.
Obwohl nichts darauf hindeutet, dass Saddam Hussein und Personen 
seiner nächsten Umgebung Irak verlassen wollen oder können, um in 
der Schweiz Asyl zu suchen, hat der Bundesrat ein Einreiseverbot 
gegen Saddam Hussein, dessen engere Familienangehörige und die 
Angehörigen des Führungskreises, denen Menschenrechtsverletzungen 
anzulasten sind, verfügt. Gestützt auf Artikel 121 Absatz 2 der 
Bundesverfassung werden diese Personen ausgewiesen, falls sie in der 
Schweiz angehalten werden sollten. Das EDA legt den Kreis und die 
Identität der Personen fest, die von der Schweiz ferngehalten werden 
sollen. Der heutige Entscheid des Bundesrates dient im Sinne eines 
vorsorglichen Entschlusses als Grundsatzbeschluss für die 
Sicherstellung eines zeitgerechten Vollzugs. Für den Bundesrat würde 
es der Schweiz schlecht anstehen, Personen, denen gröbste 
Menschenrechtsverletzungen anzulasten sind, und deren Familien zu 
beherbergen und Kriegsverbrechern Zuflucht zu gewähren. Auch aus 
aussenpolitischen Gründen ist eine Aufnahme solcher Personen in der 
Schweiz unerwünscht.
Der Bundesrat hat auch von den Ergebnissen der humanitären Konferenz 
über Irak Kenntnis genommen, die am vergangenen Wochenende auf 
Initiative der Schweiz in Genf stattgefunden hat. Die Konferenz hat 
die grossen Probleme, die ein bewaffneter Konflikt mit Irak der 
Zivilbevölkerung verursachen würde, bestätigt. Der Bundesrat 
appelliert deshalb an alle beteiligten Parteien, sämtliche 
Bestimmungen des humanitären Völkerrechts zu respektieren. Überdies 
hat er seine Mission bei der UNO beauftragt, das Nötige zu 
unternehmen, damit in eine allfällige neue Resolution des 
Sicherheitsrates Bestimmungen über die Respektierung des humanitären 
Völkerrechts aufgenommen werden.
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation aufmerksam. Er 
hat seinen Sicherheitsausschluss sowie die zuständigen Bundesämter 
angewiesen, die Massnahmen vorzubereiten, die sich im Falle eines 
bewaffneten Konflikts als erforderlich erweisen könnten.
Vizekanzler Achille Casanova
Bern, 19. Februar 2003

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