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Bundeskanzlei BK

BK: Bundesrat gibt Startschuss zu Nationalratswahlen 2003 - Nach Verabschiedung der neuen Parteienregisterverordnung durch Parlament

Bern (ots)

Mit der Verabschiedung des Kreisschreibens an die
Kantone hat der Bundesrat den Startschuss zu den Nationalratswahlen 
vom 19. Oktober 2003 gegeben. Das Dokument enthält alle für die 
Wahlvorbereitungen nötigen Informationen wie etwa die Anzahl der 
jedem Kanton zustehenden Nationalratssitze oder den Zeitraum, in dem 
jeder Kanton selber festlegen kann, bis wann die Wahlvorschläge und 
die Listenverbindungserklärungen einzureichen sind.
In dem Kreisschreiben werden den Kantonen überdies die technischen 
Einzelheiten für das Auszählprozedere und das Beschwerdewesen 
bekanntgegeben. Ein spezielles Kapitel widmet der Bundesrat der 
Untervertretung der Frauen im Nationalrat, die überwunden werden 
sollte. Mit dem Kreisschreiben erhalten Kantone und Parteien von 
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz noch einen Leitfaden für 
kandidierende Gruppierungen. Darin sind Hinweise zum zweckmässigen 
Vorgehen bei der Einreichung von Wahlvorschlägen, aber auch zur 
gezielten Förderung von Frauen und untervertretenen Minderheiten zu 
finden.
Kreisschreiben und Leitfaden werden zusammen mit weiteren Unterlagen 
(Anmeldeformular zum Eintrag ins Parteienregister sowie 
Informationen über Erleichterungen bei der Wahlanmeldung, über 
Stimmerleichterungen, frühere Entscheide zu strittigen Fragen des 
Wahlrechts und über Ständeratswahlen) allen Kantonen und den im 
Nationalrat vertretenden Parteien zugestellt. Ab Mitte Januar 2003 
sind die Dokumente dann auch weiteren interessierten Kreisen 
zugänglich. Hier die Bezugsquellen:
Internet: www.bk.admin.ch/ch/d/pore/nrw03/index.html
Fax: (bitte genaue Rücksendeadresse angeben) 031 / 322 58 43
Post: Schweizerische Bundeskanzlei, WB U 152, 3003 Bern
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
18. Dezember 2002
Für Rückfragen:
Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte
Tel. 031 / 322 37 49 (von 10 bis 12 Uhr)

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